Zeitgemäße Weiterentwicklung des Psychisch-Kranken-Gesetzes
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen benötigen umfassende und koordinierte Hilfen, wobei oberstes Ziel immer ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben in der Gemeinschaft ist. Dafür setzt sich DIE LINKE ein.
Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) hat sich seit 2009 bewährt und ist ein modernes Gesetz. Dennoch muss es nun zeitgemäß an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sowie an die medizinische Diskussion angepasst werden. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im 1. Quartal 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Das Selbstbestimmungsrecht und die Persönlichkeitsrechte psychisch kranker Menschen sind dabei zu beachten und weiter zu stärken. Zudem ist das Gesetz verständlich und nachvollziehbar zu gestalten, sodass es auch von Betroffenen und deren Angehörigen verstanden werden kann.
Das Gesetz soll die kommunalen Dienste, den Öffentlichen Gesundheitsdienst und den Sozialpsychiatrischen Dienst stärken. Des Weiteren ist eine angemessene Ausstattung und qualifiziertes Personal in allen Bereichen der Versorgung festzulegen. Zu prüfen ist, ob durch das Land die Psychiatrie-Koordination gesetzlich festgeschrieben werden kann. Eine Vernetzungsstruktur soll mit gemeindepsychiatrischen Verbünden erreicht werden.
Zusätzlich soll die überregionale und interdisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit gestärkt werden. Um die Interessen der Betroffenen besser vertreten zu können, muss die Besucherkommission gestärkt und eine kommunale Beschwerdestelle eingerichtet werden.
Wir fordern eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes hin zu einem noch moderneren Gesetz, welches die Rechte der Betroffenen weiter in den Mittelpunkt stellt.
Bettina Fortunato, gesundheitspolitische Sprecherinder LINKEN im Landtag Brandenburg
Zum Antrag: Drucksache 6/8576
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