
Wohnen darf durch die Grundsteuerreform nicht teurer werden!
Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt.
Die bisherigen Berechnungen der Grundsteuer basierten auf Einheitswerten, die die Grundstücke in Ostdeutschland nach ihrem Wert im Jahr 1935 berechneten. Gleichzeitig gab das Gericht vor, dass eine neue Berechnungsgrundlage bis zum 01.01.2025 eingeführt sein muss, ansonsten entfällt die Grundsteuer und damit eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen (rd. 282 Mio. Euro) ersatzlos.
Im Dezember 2020 beschloss die Brandenburger Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen, das Grundsteuer-Bundesmodell zu übernehmen. Auf Basis eines wertabhängigen Modells soll die Grundsteuer ab 01.01.2025 erhoben werden. Die Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messbetragsfestsetzungen zeigten auch im Land Brandenburg, dass in einigen Kommunen Wohngrundstücke zukünftig stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als die Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Dieses Phänomen der Belastungsverschiebung ist allerdings nicht landeseinheitlich, sondern regional verschieden. Damit droht Wohnen in vielen Fällen teurer zu werden, weil die Grundsteuer - umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung - von den Mieterinnen und Mietern gezahlt wird.
Mit unserem Gesetzentwurf „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer im Land Brandenburg" wollen wir verhindern, dass Wohnen durch die Grundsteuerreform noch teurer wird. Den Brandenburger Kommunen soll es möglich sein, die Grundsteuerhebesätze für Wohnen und Gewerbe zu differenzieren und somit Lastenverschiebungen vor Ort passgenau entgegenwirken zu können. Mit dieser Möglichkeit können gerade Ungerechtigkeiten bei Mietwohnungen verhindert werden.
Weiterhin wollen wir den Kommunen ebenso die Möglichkeit einräumen, für baureife, aber unbebaute Grundstücke im Rahmen der Grundsteuer C einen höheren Hebesatz festzulegen, um damit Spekulationen einzuschränken. Die SPD-CDU-Grüne-Koalition war leider nicht bereit, sich ernsthaft mit den drohenden Folgen der Grundsteuerreform für Mieterinnen und Mieter zu beschäftigten und lehnte unseren Gesetzentwurf ab. Schade für die Mieterinnen und Mieter: Diesen drohen nun infolge der Arbeitsverweigerung der Regierungskoalition im Landtag weitere Mieterhöhungen.
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