Wichtige Verbesserungen für Schulen in Brandenburg
Der Landtag Brandenburg hat mit den Stimmen von Rot-Rot Ende Juni eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen, welches in zentralen Bereichen linke Ziele in der Bildungspolitik aufgreift. Mit dem neuen Gesetz wird das Schulsystem in Brandenburg demokratischer, es ist besser vorbereitet auf Inklusion, es wird für die Schulträger gerechter und wir steigern die Unterrichtsqualität.
Mehr Demokratie heißt mehr Mitbestimmung für Schülerinnen und Schüler. Erstens ermöglichen wir es ihnen in der Grundschule, aktiv an den Belangen der Schule mitzuwirken. Wir richten Schülerkonferenzen künftig an allen Schulen ein, ermöglichen die Wahl zu Klassensprechern ab Klasse 4 und dort, wo es gewünscht wird, pädagogisch begleitet auch schon ab Klasse 1. Zweitens schaffen wir die Möglichkeit, an einer Schule die Schülersprecher in einer Direktwahl zu bestimmen. Darüber hinaus erhält der Humanistische Verband – als Ausgleich zu den kirchlichen Vertretern – auch Stimmrecht im Landesschulbeirat und künftig sollen alle Vorsitzenden der Kreisschulbeiräte auch beratendes Mitglied im Kreisbildungsausschuss sein.
Parallel zu unserem Konzept für eine Schule des Gemeinsamen Lernens und dem damit stattfindenden stufenweisen Ausbau der inklusiven Beschulung passen wir auch das Schulgesetz in einigen Bereichen an den Unterricht von Kindern mit Förderbedarfen an. Wir vereinfachen den Einsatz von sonstigem pädagogischen Personal. Gerade dieses Personal unterstützt Lehrkräfte bei der Arbeit im Gruppenunterricht und kann eine starke Hilfe sein. Wir wollen dieses Personal künftig im Ganztag und im gesamten Unterricht einsetzen und haben ja dafür auch mit 270 Stellen im kommenden Jahr entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen.
Wir erweitern die Möglichkeiten, Sachkosten aus dem Betrieb und dem Bau von Schulgebäuden auf Kommunen zu verteilen, wenn diese Schülerinnen und Schüler über die Gebietsgrenzen hinweg schicken. Das sorgt ein Stück weit für mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung. Gleichzeitig passen wir die Finanzierung der Freien Schulen an, indem wir die Personalkosten anpassen. Dabei berücksichtigen wir künftig schneller Tarifanpassungen, die Anhebung der Besoldung der Lehrkräfte auf A13 sowie die Kosten der Unfallversicherung.
Ebenso wichtig sind Verbesserungen für die Unterrichtsqualität. Dazu zählen der Verzicht auf Noten in der 2. Klasse, die Option, auch in Klasse 3 und 4 auf Noten zu verzichten sowie strengere Regeln zur Beschulung von Flüchtlingen – für sie gilt mit dem neuen Schulgesetz spätestens nach drei Monaten die Schulpflicht, das verbessert ganz enorm die Integration der Kinder. Auch die Schulzentren sind künftig im Schulgesetz erwähnt.
Mit diesen Änderungen erreichen wir noch kein Bildungswesen, dass wir uns als LINKE wünschen. Aber wir kommen ihm damit ein großes Stück näher und das ist ein großer Erfolg.
Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag Brandenburg
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