Wassergesetz: Mehr Gerechtigkeit bei Gewässerunterhaltungs-Kosten
Nach einem sehr intensiven parlamentarischen Verfahren hat der Landtag das neue Wassergesetz verabschiedet. Damit wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Die Gewässerunterhaltung wird neu organisiert und die Kosten werden am Verursacher- und Vorteilsprinzip ausgerichtet. Nach einer Übergangszeit sollen Flächen in Siedlungsgebieten stärker zur Finanzierung herangezogen werden als Landwirtschaftsflächen und diese stärker als Waldflächen. Die genauen Differenzierungsfaktoren werden in einer Verordnung festgelegt und können regional variiert werden.
Flächeneigentümer können zukünftig auf Antrag direkt Mitglied in den Wasser- und Bodenverbänden werden und in den Verbandsversammlungen mitreden. Damit kommt die Koalition dem von Landnutzerverbänden, dem Landeswasserverbandstag und dem Städte- und Gemeindebund vorgelegten Forderungen ein großes Stück entgegen, hält aber daran fest, dass die Gewässerunterhaltung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge auch weiterhin maßgeblich von den Gemeinden mitbestimmt werden soll.
Auch eine Reihe von weiteren Neuerungen enthält das Wassergesetz: Die lange strittige Finanzierung von Schöpfwerken und Stauanlagen wird geregelt. Das Wassernutzungsentgelt wird für industrielle Nutzungen, nicht aber für die Trinkwassergewinnung erhöht – damit stehen mehr Mittel für Gewässer- und Hochwasserschutz zur Verfügung. Das Befahren von nicht schiffbaren Gewässern mit kleinen Elektromotorbooten soll erleichtert werden. Und die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten werden verbessert.
Videomitschnitt aus dem Landtagsplenum
Anke Schwarzenberg, Mitglied im Umweltausschuss des Landtages für die Fraktion DIE LINKE
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