Wahlrecht für alle – pauschale Wahlausschlüsse streichen
Niemand sollte aufgrund einer Behinderung daran gehindert werden, sein Wahlrecht wahrzunehmen. Darum haben SPD und LINKE zur April-Plenarsitzung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Streichung der Wahlbeschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorsieht. In Brandenburg sind bis heute ca. 2.400 Menschen von der Teilnahme an Wahlen zum Bundestag, zum Landtag und auf kommunaler Ebene ausgeschlossen. Darunter sind zum Beispiel Menschen mit Down-Syndrom, bei denen sehr oft die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet worden ist. In der Folge dürfen sie ihre Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen sehr oft nicht abgeben, weil sie aus dem Wahlregister gestrichen werden.
Dabei ist die Wahl in unserer vorrangig repräsentativen Demokratie das wichtigste demokratische Recht. Die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat den geltenden pauschalen Ausschluss dieser Personengruppe gerügt. Mit dem Gesetzentwurf soll Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, die Teilnahme an demokratischen Wahlen ermöglicht werden. Das soll schon zu den im nächsten Jahr stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen gelten.
Ausgeschlossen bleiben sollen aber diejenigen, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. Brandenburg ist dann nach Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland, in dem diese so umfänglich betreuten Menschen wählen dürfen. Wir ermöglichen auf diese Weise mehr Teilhabe und unterstützen eine inklusive Gesellschaft.
Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher der LINKEN im Landtag Brandenburg
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/8540
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