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Norbert Müller, Mitglied des Deutschen Bundestages

Von der Kinderbetreuung zum Rechtsanspruch auf hochwertige frühkindlichen Bildung

„Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege." Kinderförderungsgesetz (KiföG) § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII

Der Ehemann als Ernährer der Familie verdient das Geld, die Frau versorgt Kinder und Haushalt. So einfach war das Weltbilder der konservativen CDU/CSU lange. Aber die Auswirkungen der niedrigen Geburtenzahlen und des drohenden Arbeitskräftemangels haben das Selbstverständnis konservativer Politik in den letzten Jahren erheblich durcheinandergewirbelt.

In Deutschland hat sich die Zahl der Geburten seit 2005 relativ stabil bei ca. 680.000 Kindern pro Jahr eingepegelt. Seit dem 01. August 2013 haben Eltern ab dem ersten Lebensjahr einen einklagbaren Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Als politisches Ziel wurde formuliert, die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen (U3) von 15,5% bzw. 321.000 Plätzen in 2006 auf 35% bzw. 750.000 Plätzen in 2013 anzuheben. Real erreicht wurden zum Stichtag 1. März 2013 insgesamt 562.000 Kita-Plätze für die U3. Auch wenn die Zielmarke nicht erreicht wurde und die Linksfraktion den Bedarf sogar bei 42% sieht, ist die Entwicklung dennoch beachtenswert. Brandenburg, nur um es nicht zu verschweigen lag 2014 bei einer Betreuungsquote von 58,2% der U3 und damit im Mittel der ostdeutschen Bundesländer.

Finanzen

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wendet die öffentliche Hand im Jahr 2011 insgesamt 17,3 Milliarden Euro oder 0,6% des BIP für Kindertagesbetreuung auf. Heute dürfte die Zahl wohl leicht darüber liegen. Die OECD geht von einem Gesamtbedarf von ca. 26 Milliarden Euro aus um in Deutschland ein Versorgungsniveau wie in Skandinavien oder Frankreich zu erreichen.

Die Hauptlast tragen die Kommunen und die Länder. Die Kostenverteilung variiert zwischen den einzelnen Bundesländern so stark, dass der statistische bundesweite Mittelwert der Verteilung von 60 zu 40 zwischen Kommunen und Ländern die Realität nicht abbildet. Das Land Brandenburg stellt beispielweise im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 262 Millionen und im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 287 Millionen Euro bereit. Und der Bund? Der Bund finanziert anteilig Investitionskosten für Aus- und Umbau und seit 2014 jährlich ca. 900 Millionen Euro als Betriebskostenzuschuss. Eine Beteiligung an den massiv gestiegenen Personalkosten der Kommunen und Länder gibt es nicht.

Personal

Die Bundesregierung bestätigte, dass am 1. März 2013 bundesweit 491.789 Menschen im Berufsfeld frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung beschäftigt waren, was im Vergleich zu 2006 ein Anstieg um 39,4 Prozent. Diesen realen Menschen standen allerdings nur ca. 365.000 vollzeitäquivalente Personalstellen gegenüber.

Laut Aussagen der GEW arbeiten in Deutschland 354.976 ausgebildete Erzieher*innen und es fehlen ca. 120.000. Von diesen sind 40,6% in Vollzeit, 57,3% in Teilzeit und 2,1% nebenberuflich beschäftigt.

Verdi streitet derzeit für eine neue Eingruppierung und damit für deutlich höhere Gehälter von Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen, sowie dem leitenden Personal. Aus der Endgeldgruppe S3 nach TVöD für Kinderpfleger*innen soll die S5 (+315,77 Euro) und aus der Endgeldgruppe 6 für Erzieher*innen soll die S10 (+217,77 Euro) werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die erzieherischen und sozialpädagogischen Berufe insgesamt gesellschaftlich aufzuwerten und damit sowohl den Berufszweig für mehr Menschen attraktiver zu machen, als auch den gestiegenen pädagogischen Ansprüchen an das Fachpersonal gerecht zu werden.

Perspektive

Neue Anforderungen an hochwertige frühkindliche Bildung haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass aus der klassischen Aufgabe der „Kinderbetreuung" ein qualifizierter pädagogischer Lehrberuf geworden ist. Dieser Wandel muss nun auch in der Neudefinition der gesellschaftlichen Rolle im Verhältnis zu weiterem pädagogischen Personal spürbar werden. Und zuallererst spiegelt sich diese Aufwertung in der Bezahlung wieder. Dieser Prozess verläuft parallel zur deutlichen Verbesserung der Betreuungsquote der unter 3-Jährigen bei gleichzeitigem Versuch die Betreuungsqualität zumindest stabil zu halten oder gar zu verbessern. Beide Prozesse sind richtig, wichtig und werden von der Linksfraktion unterstützt.

Leider - und hier kommen wir zum Kern des Problems - sind mit den Kommunen und den Ländern die Hauptlastenträger durch diese Mehrfachbelastung finanziell völlig überfordert. Um dem Ziel einer hochwertigen frühkindlichen Bildung für große Teile der Bevölkerung bei gleichzeitiger guter Bezahlung des notwendigen Personals näher zu kommen, muss der Bund in die Pflicht genommen werden. Die Bundesregierung muss neben überschaubaren Investitions- und Betriebskostenzuschüssen in spürbarer Höhe in die Finanzierung der notwendigen Personalkosten einsteigen. Erst dann wird der vom Bundestag beschlossene Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht mehr auf dem Rücken der Kommunen, Länder und Beschäftigten ausgetragen.

Norbert Müller (MdB), Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mitglied in der Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder


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