Verkehrssicherheit: Mehr Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei Tempo 30!
Mehr als 1.000 Kommunen jeglicher politischer Couleur fordern deutschlandweit mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempo 30 – darunter 40 Städte und Gemeinden aus Brandenburg.
Bislang ermöglicht das Bundesrecht eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit (von 50 km/h innerorts) nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Oft muss erst jemand zu Schaden kommen, bevor gehandelt werden darf. Aspekte wie der Gesundheitsschutz lärm- und abgasgeplagter Anwohnerinnen und Anwohner stehen hinter der „Leichtigkeit" des fließenden Verkehrs zurück.
Im Herbst beschloss der Bundestag zumindest kleine Schritte für mehr Verkehrssicherheit. Doch im Bundesrat fiel das Gesetz durch.
Brandenburg hat sich in der Abstimmung enthalten und damit zur fehlenden Mehrheit beigetragen. Im Verkehrsausschuss verstrickte sich der zuständige CDU-Staatssekretär in Widersprüche. Er behauptete, mehr Tempo 30 würde die Verkehrssicherheit reduzieren. Fachleute sagen: Das Gegenteil ist der Fall! Zugleich erreichen uns Protestbriefe von CDU-Bürgermeistern, die ein Einlenken Brandenburgs im Bundesrat fordern. Wir trugen dieses Anliegen der Städte und Gemeinden in den Landtag. Doch die rot-schwarz-grüne Landesregierung setzt ihre Blockade fort. Unser Antrag wurde abgelehnt. Übrigens auch mit den Stimmen der AfD. Aber wir bleiben weiter dran an diesem wichtigen Thema!
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