Verkauf von Landwirtschaftsunternehmen an Fremdinvestoren regulieren
Ackerflächen und Weideland sind wichtige Grundlagen für die heimische Landwirtschaft. Der landwirtschaftlich genutzte Boden wird jedoch zunehmend zum Spekulationsobjekt. In Märkisch-Oderland haben überregionale Investoren bereits so viele Agrarbetriebe übernommen, dass sie 40 Prozent der Fläche kontrollieren. Vielen von ihnen geht es um den schnellen Profit, der auf nachhaltige, regional verbundene Landwirtschaft keine Rücksicht nimmt. Statt von einheimischen Arbeitskräften werden diese Flächen dann von externen Anbietern bewirtschaftet, die ein paar Mal im Jahr für kurze Zeit anreisen.
Eigentlich ist die gewachsene Agrarstruktur gesetzlich geschützt: Flächenverkäufe sind genehmigungspflichtig und können untersagt werden, wenn sie diese Struktur gefährden. Ein Schlupfloch ist allerdings der Ankauf von Gesellschaftsanteilen, der zur Übernahme ganzer Betriebe – und damit auch der Flächen – führen kann. Für diese Praxis gibt es bisher keine Beschränkungen.
Bei einem Fachgespräch im Agrarausschuss des Landtages wurde deutlich: Nur der Bund kann das ändern. Mit unserem Landtagsantrag wollen wir Druck machen und zugleich auch Schlupflöcher für die Umgehung der Grunderwerbssteuer durch Investoren schließen.
Anke Schwarzenberg, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg
Zum Antrag: Drucksache 6/8574
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