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Carsten Preuß, Prof Dr. Christa Luft, Dr. Geregor Gysi, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Heinrich Bonnenberg (v.r.n.l.)

Treuhand, Seenprivatisierung und Co.

Vor 20 Jahren wurde die Treuhandanstalt gegründet, um das Volkseigentum zu wahren. Tatsächlich aber wurden die meisten Betriebe abgewickelt, Millionen Menschen verloren ihre Arbeit. Kaum jemand weiß, dass die Nachfolgeorganisationen der Treuhandanstalt auch heute noch einstiges Volksvermögen veräußern. In Ostdeutschland werden seit Jahren öffentliche Badeseen privatisiert und an Investoren verkauft. Meist bitten die neuen Besitzer Anlieger und Nutzer danach kräftig zur Kasse. Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich die Fraktion bei der einer Anhörung, an der zahlreiche Gäste teilnahmen, so u. a. auch unser Zossener Stadtverordneter und dortiger Fraktionsvorsitzender, Carsten Preuß. Er referierte an diesem Tag zur Seenprivatisierung und über die von ihm mitinitiierte Petition gegen einen weiteren Verkauf der öffentlichen Gewässer, die mittlerweile 110.000 Unterschriften aufweisen kann und so zur bisher drittgrößten Petition in der Geschichte der Bundesrepublik wurde.

Carsten Preuß  führte in seinen Referat aus, dass Seen gerade in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als wichtige Schwerpunkte für den Tourismus anzusehen sind. Eine Privatisierung der Gewässer birgt die Gefahr, dass der öffentliche Zugang nicht mehr gegeben ist, Baden, Angeln oder auch das Befahren mit Booten würde vermutlich entfallen – denn welcher Eigentümer würde dies ohne Gegenleistung tolerieren? Seen sind Teil der Flora und Fauna und daher besonders zu schützen und zu pflegen, dies ist u.a. auch in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verankert. Gerade hier könnten Privateigentümer aber mit der Unterhaltung der Gewässer überfordert sein und so empfindliche Störungen auslösen bzw. nicht verhindern. Hinzu kommt, dass die Gewässer oft untereinander verbunden sind, ökologische Probleme wären nicht immer lokal begrenzt, sondern würden sich weitertragen. Dann notwendige Maßnahmen zur Wasserqualitätsverbesserung benötigen aber immer die Zustimmung des Eigentümers, nur beim Handeln zur Gefahrenabwehr ist diese nicht erforderlich. Jedoch ist auch dann immer auf das mildeste und nicht unbedingt auf das effektivste Mittel abzustellen!

In Zeiten des Klimawandels und steigender Trockenzeiten sind gerade die regionalen Wasserhaushalte von enormer Bedeutung, die Wasserspeicherung vor Ort besonders wichtig, und daher Störungen tunlichst zu vermeiden.

Das viel gebrachte Argument der Privatisierungsbefürworter, dass sich durch die Privatisierung ja nichts verschlechtere, lässt sich mit der Gegenfrage entkräften: Was verbessert sich dann durch den Seenverkauf? Was bringt eine private Bewirtschaftung?

Verwiesen sei in diesem Zusammenhang dann auch auf ein interessantes Telefonat einer Bundestagsabgeordneten mit einer gewässerbesitzenden Gemeinde in Westdeutschland. Auf die Frage, ob man denn den dortigen See kaufen könne, da Interesse bestünde, war die Verwunderung sehr groß wie man überhaupt auf solch eine absurde Frage käme. Natürlich stünde ein Verkauf nicht zur Diskussion – im Sonderfall Ostdeutschland ist dies, Treuhand sei Dank, wieder einmal anders ...

Vollständiger Bericht zur Anhörung auf den Seiten der Bundestagsfraktion

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