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Ben Gross
Sebastian Walter

Sebastian Walter, Mitglied des Landtages

Tarifbindung durch Vergabegesetz stärken und Vergabemindestlohn erhöhen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg verdienen deutlich weniger, wenn ihr Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) „Tarifverträge und Tarifflucht in Brandenburg" vom April 2024.

Die Konsequenz der sinkenden Tarifbindung in Brandenburg: Die Löhne der Vollzeitbeschäftigten lagen 2022 im Ländervergleich mit einem Brutto-Medianlohn von 3.011 Euro im Monat auf dem viertletzten Platz. Der Niedriglohnsektor ist im Jahr 2022 mit annähernd 147.000 Vollzeitbeschäftigte in Brandenburg nach wie vor überproportional groß. Der Verdienst von zwei Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger liegt unter dem gesamtdeutschen Medianlohn von 2.431 Euro. Brandenburg hat damit unter allen Bundesländern den vierthöchsten Anteil an Niedriglohnbeschäftigten.

Die Folge: Während die Monatsentgelte in den tarifgebundenen Betrieben im Mittel bei 3.620 Euro liegen, sind es bei tariflosen Arbeitgebern nur 2.690 Euro. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung haben im Durchschnitt 930 Euro jeden Monat weniger in ihren Portemonnaies. Aber das ist bei weitem nicht alles: Bist du in einem tarifgebundenen Unternehmen angestellt, profitierst du auch von besseren Regelungen bei Arbeitszeit und Urlaub, bei der Altersversorgung, bei der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen oder beim Krankengeldzuschuss. Außerdem bieten viele Tarifverträge Verbesserungen für Eltern oder pflegende Angehörige.

Unser Vorschlag für die Stärkung der Tarifbindung in Brandenburg: Die Aufnahme einer Tariftreueklausel in das Brandenburgische Vergabegesetz (Drucksache 7/9508). Mit dem von uns in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir zum einen die Tariftreueregelungen des Berliner Vergabegesetzes übernehmen. Zum anderen hat Berlin das Mindestentgelt pro Stunde auf 13,69 Euro bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhöht.

Aus mehreren Gründen ist die zeitnahe Übernahme beider Regelungen zielführend und notwendig: Zum einen bilden Berlin und Brandenburg einen eng miteinander verflochtenen Wirtschaftsraum. Zum anderen verfügen beide Bundesländer über ein gemeinsames Tarifregister, Brandenburg kann auf die Berliner Vorarbeiten bei der Umsetzung umfassender Tariftreueregelungen zurückgreifen.

Für uns Linke steht fest, dass mit öffentlichen Aufträgen keine Armutslöhne finanziert werden dürfen. Nicht nur wegen der Inflation, gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen ist es überfällig, den seit dem 1. Mai 2021 geltenden Mindestlohn von 13,00 Euro die Stunde auch in Brandenburg auf 13,69 Euro zu erhöhen, um so die Reallohnverluste auszugleichen. Das Land Brandenburg muss für fairen Wettbewerb sorgen, gerade bei Aufträgen, die mit Steuergeld bezahlt werden.

Dafür setzen wir uns, anders als die Brandenburgische SPD, immer ein. Leider wurde unser Antrag von der Landtagsmehrheit aber abgelehnt.


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