Streikrecht verteidigen! Dass Streiks weh tun, spricht nicht gegen das Streikrecht
Nachdem es in den Tarifverhandlungen für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen auch in der zweiten Runde keine Einigung gab, wollen die betroffenen Kolleg*innen weiterhin den Druck erhöhen.
Bereits am 17. Februar hatte es einen gemeinsamen Streiktag an sieben deutschen Flughäfen mit den Beschäftigten von Bodenverkehrsdiensten und Flugsicherung gegeben. Dies nehmen Arbeitgeberverbände und Teile der Parteien CDU und CSU zum Anlass, um eine Einschränkung des Streikrechts in den öffentlichen Infrastrukturen zu fordern. Vorbild ist der Versuch der britischen Regierung, die landesweite Streikbewegung in Großbritannien zu brechen. Dass Arbeitgeber und CDU / CSU so etwas fordern, ist ein Skandal! Das Streikrecht ist unantastbar. Wären die öffentlichen Dienste und die Tätigkeiten in den „kritischen Infrastrukturen“ angemessen bezahlt, so müssten sie auch nicht bestreikt werden!
Es liegt klar in der Verantwortung der Arbeitgeber, weitere Streiks zu verhindern. Die wirksamsten Mittel gegen Streiks sind immer noch eine angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen.
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