Sieg für die Demokratie in Corona-Zeiten
Anfang Mai hatten sich drei Volksinitiativen, „Verkehrswende Brandenburg jetzt", „Expedition Grundeinkommen" und „Klimanotstand Brandenburg", an den Landtag gewandt: Sie alle forderten eine Verlängerung der Fristen für die Sammlung von Zustimmungserklärungen. Denn durch die Corona-Beschränkungen waren sie seit Mitte März daran gehindert, Unterschriften zu sammeln.
DIE LINKE hat nur einen Tag später einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Diesem Gesetzentwurf hat der Landtag nun in der letzten Woche im Grundsatz zugestimmt. Nur einen Monat nach Einbringung des Gesetzentwurfs hat das Parlament damit ein deutliches Signal zur Stärkung der direkten Demokratie ins Land gesendet: Volksinitiativen, die in den vergangenen Monaten begonnen haben, Unterschriften zu sammeln, können nach Inkrafttreten des Gesetzes [siehe Beschlussfassung DS 7/1197] eine Verlängerung der Sammlungsfrist über die gesetzlich vorgeschriebenen zwölf Monate hinaus beantragen. Die Landtagspräsidentin verlängert dann die Frist zunächst um bis zu drei Monate; bei Bedarf kann eine weitere Verlängerung bewilligt werden.
Dass diese Gesetzesänderung – im Unterschied zu unserem ursprünglichen Entwurf – bis zum 31. Dezember 2021 befristet ist, ist angesichts der Zustimmung der Koalition in der Sache zu verschmerzen.
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