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Rede zur zeitnahen Umsetzung des Landesprogramms "Arbeit für Brandenburg"

Anrede,

man könnte sagen pünktlich zu unserer heutigen Sitzung des Kreistages ist am vergangenen Mittwoch die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von befristeten zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen „Arbeit für Brandenburg“ auf den Weg gebracht worden.

Damit ist der Weg frei, dass noch in diesem Jahr mit der Einrichtung von 1.200 Stellen im Land zur Leistung gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit in den Landkreisen, Kommunen und bei anderen Trägern begonnen werden kann. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten unter Nutzung bestehender Arbeitsförderinstrumente, wie des SGB II und SGB III sowie kompatible Förderprogramme des Bundes und des Landes, wobei das Land zu jeder Stelle 250 Euro als Zuschuss dazu gibt.

Die Förderung kann nur erfolgen, sofern das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) vergütet wird. Die Arbeitszeit soll im Regelfall einen Umfang von 30 Stunden wöchentlich nicht unterschreiten.

Mit diesem Programm soll Langzeitarbeitslosen – insbesondere älteren Langzeitarbeitslosen – erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht werden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen und der regionalen Ökonomie geleistet werden. Die Beschäftigung soll im Einzelfall auch dazu genutzt werden, den Übergang in Rente würdevoll zu gestalten.

Das Gender-Mainstreaming-Prinzip ist anzuwenden, das heißt, bei der Planung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen sind ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männer zu berücksichtigen. Die Stellen werden auf die Dauer von zwei Jahren in Ausnahmefällen auch auf drei Jahre vergeben. Eine kürzere Beschäftigung der Arbeitnehmer ist insbesondere dann möglich, wenn eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Eine Verlängerung bis zu drei Jahre kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit der Beschäftigung der Übergang in Rente erfolgen kann.

Der Zuschuss wird an Landkreise und kreisfreie Städte unter der Maßgabe gewährt, dass durch die Kommune eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Beschäftigungsverhältnisses mindestens in Höhe der in dem jeweiligen Landkreis bzw. kreisfreien Stadt eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 SGB II erfolgt. Diesem Fördergrundsatz trägt unser Antrag Rechnung. Dabei wollen wir, wie im Punkt 3 formuliert erreichen, dass sich auch die Gemeinden und Städte finanziell beteiligen, wo dieser Art sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen und gemeindliche Aufgaben geleistet werden.

Die Anträge werden über das Onlineportal der LASA Brandenburg abgewickelt. Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt wird für Neubewilligungen jährlich ein Kontingent vorgesehen, was die jeweilige Arbeitsmarktlage berücksichtigt. Die Festlegung der Kontingente erfolgt durch das MASGF.


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