Pflegewohngeld einführen und Investitionskostenförderung für Pflegeheime erhöhen!
In Würde und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden alt werden können, entspricht dem Wunsch der übergroßen Mehrheit der Brandenburger*innen.
Aber nicht immer ist dies möglich: Je größer die Einschränkungen, desto geringer die Selbstständigkeit. Und nicht alles kann familiär und mit ambulanter Pflege kompensiert werden. Ein Platz im Pflegeheim ist jedoch weder leicht zu bekommen noch bezahlbar. Die Wartezeiten sind lang und die zu zahlenden Eigenanteile hoch. Mit der aktuellen Erhöhung von 235 Euro liegen sie in Brandenburg nun durchschnittlich bei 2.260 Euro. Davon entfallen 311 Euro auf die Investitionskosten, die die Heime für sich beanspruchen, da das von SPD, CDU und Grünen geführte Land Brandenburg seiner Verantwortung für eine Investitionskostenförderung nicht nachkommt.
Ebenso könnte das Land ein Pflegewohngeld einführen, wie es bereits die Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern getan haben.
Der reine Fingerzeig auf den Bund ist an dieser Stelle verantwortungslos. Der Bund muss zwar grundsätzlich aus der Pflege-Teilkasko eine Vollversicherung machen, sodass die Eigenanteile auf einen leistbaren Höchstbetrag gedeckelt werden. Aber dies entlässt das Land nicht aus seiner Pflicht, alle Handlungsspielräume zu nutzen, zum Beispiel eine Erhöhung der Investitionskostenförderung und der Einführung eines Pflegewohngelds in Höhe von mindestens 200 Euro pro Bewohnerin oder Bewohner festzulegen.
Mit unserem Antrag forderten wir die SPD-CDU-Grüne-Landesregierung auf, dringend ein Pflegewohngeld einzuführen und die Investitionskostenförderung für Pflegeheime zu erhöhen.
Unser Antrag wurde abgelehnt.
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