Petition gegen die Gewässerprivatisierung
Der BUND Brandenburg, DIE LINKE. Brandenburg und der Verein pro Mellensee haben am 7. September 2009 in Berlin vor dem Brandenburger Tor über 55.000 Unterschriften gegen die weitere Gewässerprivatisierung an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestages, Kersten Naumann (DIE LINKE.), übergeben.
Nochmals mehr als 55.000 Unterschriften übergab Carsten Preuß, der Initiator der Petition gegen die weitere Gewässerprivatisierung in Ostdeutschland, am 7. September in Berlin vor dem Brandenburger Tor an Kersten Naumann, der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Zusammen mit den Mitzeichnern der Online-Petition wird die Petition nunmehr von mehr als 80.000 Menschen unterstützt. Insbesondere der BUND Brandenburg, DIE LINKE. Brandenburg, der Verein pro Mellensee und viele engagierte Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Wochen Unterschriften gesammelt. Damit ist die Unterschriftensammelaktion jedoch nicht beendet. Es werden weiterhin Unterschriften gesammelt. Carsten Preuß erklärte bei der Übergabe der Unterschriften: "Zwar haben sich mittlerweile namhafte Politiker gegen eine weitere Gewässerprivatisierung ausgesprochen, jetzt kommt es aber darauf an, dass den Versprechen nach der Wahl auch Taten folgen."
Mit den nun übergebenen Unterschriftslisten soll erreicht werden, dass der Petitionsausschuss zunächst eine öffentliche Anhörung zu dieser Petition einberuft, damit die Initiatoren dass Anliegen persönlich vortragen können. Der Bundestag wird mit der Petition aufgefordert, zunächst ein Moratorium zum Verzicht der weiteren Privatisierung von Gewässern zu beschließen. In der Zwischenzeit soll eine Gesetzesänderung erfolgen bzw. eine Klarstellung der Rechtslage mit dem Ziel, dass Gewässer den Gemeinden, Städten, Kreisen oder Ländern als Eigentum kostenlos übertragen werden können.
Die Seen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Tourismus und zudem wichtige Ökosysteme. Die Privatisierung der Gewässer birgt die Gefahr, dass Badestellen, Stege und Uferwege nicht mehr nutzbar sind oder Freizeitbetätigungen auf den Seen, wie Angeln und Baden, durch private Eigentümer verboten oder kostenpflichtig werden.
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