Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen besser kontrollieren
Unter der Koalition von SPD und DIE LINKE hat das Land Brandenburg einen sogenannten Vergabemindestlohn eingeführt: Firmen, die vom Land und seinen Behörden Aufträge erhalten wollen, müssen ihren Beschäftigten mindestens diesen Lohn zahlen - um Lohndumping zu vermeiden und Altersarmut vorzubeugen. Aktuell liegt er, auch Dank des Drucks der Linksfraktion, bei 13 Euro pro Stunde. Doch leider wird dieser Mindestlohn bei der Auftragsvergabe nicht ausreichend kontrolliert, das belegen Berichte des Landesrechnungshofes.
Niedriglöhne sind in Brandenburg weiterhin ein Problem. Knapp jeder dritte Beschäftigte erhält in Brandenburg einen Stundenlohn, der eine Armutsgefährdung im Alter nach sich zieht und für die Betroffenen ein Leben nach dem Motto „arm trotz Arbeit“ bedeutet. Um da gegenzusteuern, wo das Land Einfluss nehmen kann, haben wir während unserer Regierungsbeteiligung einen Vergabemindestlohn von 13 Euro pro Stunde eingeführt. Die Kommunen, die Landkreise und das Land dürfen nur Aufträge an Firmen vergeben, wenn diese sich verpflichten, ihre Beschäftigten nicht unterhalb des Vergabemindestlohns zu bezahlen. Das ist nicht nur für die Beschäftigten wichtig, sondern auch für die Brandenburger Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen ordentlich entlohnen. Sie können gegen Bieter*innen im Vergabeverfahren nicht bestehen, die ihre Lohnkosten rechtswidriger Weise durch Unterschreitung des Mindestlohns drücken. Eine Frage der Fairness bei Vergaben. Daher muss die Einhaltung des Vergabemindestlohns ordentlich kontrolliert werden.
Uns haben Hinweise von Betroffenen erreicht, die Aufgaben der öffentlichen Hand erledigen und trotzdem nicht korrekt entlohnt werden. Auf mehrere kleine Anfragen von uns antwortete die SPD-CDU-Grüne-Landesregierung nur ausweichend wie: „Die brandenburgischen Vergabestellen unterliegen weder einer Berichtspflicht, noch werden solche Daten statistisch erhoben.“ Daher forderten wir im Januarplenum die Einrichtung einer entsprechenden zentralen Kontrollstelle. So könnten öffentlichen Auftraggeber*innen der Landesverwaltung bei Kontrollen, wie z. B. die Einhaltung von Mindestentgelten nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, effektiv unterstützt werden. Die SPD-CDU-Grüne-Koalition hat sich trotz Zuspruch der Gewerkschaften und durch Wirtschaftskammern in Brandenburg gegen unseren Antrag entschieden.
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