Mieterschutz: Frist für Eigenbedarfskündigungen erhöhen
Gerade die berlinnahen Städte Brandenburgs haben derzeit einen hohen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen. Besonders dort – aber nicht nur dort – ist Mieterschutz von zunehmender Bedeutung. DIE LINKE will die Frist für Eigenbedarfskündigungen erhöhen, um die Situation zu verbessern. Wir sehen darin ein mögliches Mittel, mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten. Hier hat das Land Brandenburg Regelungsmöglichkeiten, auch wenn Mietrecht größtenteils Bundesangelegenheit ist.
In Brandenburg gilt derzeit eine Frist von drei Jahren im Falle einer Eigenbedarfskündigung. In anderen Ländern ist sie deutlich höher. So ist z.B. in Nordrhein-Westfalen die Kündigungsfrist in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre verlängert worden.
Deshalb haben wir die Landesregierung mit einem Entschließungsantrag beauftragt, eine Verordnung für eine Kündigungssperrfrist zu prüfen, die für Orte mit einem angespannten Wohnungsmarkt gelten soll. Damit könnte der Mieterschutz in Brandenburg deutlich gestärkt werden. Zunächst sollen dafür alle relevanten Daten herangezogen werden, um ein Bild von der Situation zu entwickeln. Besonders wichtig sind uns bei dieser Analyse der Austausch mit dem Mieterbund und dessen Einschätzung in Bezug auf unser Vorhaben. Der Infrastrukturausschuss wird sich demnächst mit diesem Thema befassen – denn wir wollen, dass die Verordnung zügig zur Anwendung kommt.
Anita Tack, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg
Zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/8630
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