Mehr Geld für Integration ukrainischer Geflüchteter
Beim Durcharbeiten des Haushaltsentwurfs für 2023/ 2024 fiel uns von der Fraktion DIE LINKE auf, dass Geld für die Migrationssozialarbeit für ukrainische Geflüchtete fehlt. Grund ist eine Regelungslücke im Landesaufnahmegesetz: Nur „nichteuropäische" Geflüchtete haben demnach Anspruch auf migrationsspezifische Beratung auch nach der Anerkennung, wenn sie im SGB II-Bezug sind. Wir haben daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, um diese Regelungslücke zu schließen. Das Land hätte dann den Kommunen etwa zehn bis 15 Millionen Euro für neue Fachkräfte in der Migrationsarbeit zahlen können oder müssen, wie man es sieht. Viel Geld, aber integrationspolitisch absolut sinnvoll und benötigt!
In der Debatte machte ich deutlich, dass die SPD-CDU-Grüne-Koalition im Landtag und Sozial-Ministerin Nonnemacher (Grüne) bei diesem Thema erneut gezeigt haben, dass Sie eine Gefahr für die Integrationsstrukturen sind, da sie weder Kommunen noch die Zivilgesellschaft ausreichend unterstützen. Deren Argument, dass die ukrainischen Geflüchteten keine weiteren Beratungsleistungen bräuchten, ist weit weg von jeder Realität vor Ort.
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