LINKE im Landtag unterstützt berechtigte Forderungen einer Familie aus Rangsdorf
Ein besonders praktisches Thema der Parlamentsarbeit in der jüngeren Vergangenheit war der Fall einer Familie aus Rangsdorf, der aufgrund eines gerichtlichen Fehlers der Verlust des eigenen Hauses droht. Zum Hintergrund: ein Amtsgericht im Land Brandenburg hatte vor einer Zwangsversteigerung den möglichen Erben wohl nicht benachrichtigt. In der Folge hat der Erbe die Zwangsversteigerung an die betroffene Familie erfolgreich angefochten, allerdings nachdem das Grundstück beräumt und mit viel Eigenleistung und Kreditverpflichtungen ein Haus gebaut wurde. Der Familie droht nach Gerichtsentscheidungen nun der Verlust des Grundstücks, des selbst gebauten Hauses und zusätzlich droht nun auch noch die Zahlung von Schadenersatz an den vermeintlichen Erben für die Nutzung des Grundstücks in den vergangenen zwölf Jahren.
Gleichzeitig hatte das Oberlandesgericht einen großen Teil der Schadenersatzforderung der Familie nicht anerkannt und mit unterschiedlichen Begründungen zurückgewiesen. Jetzt droht ein langer Amts- bzw. Staatshaftungsanspruch gegen das Land Brandenburg, um das Land wegen des fehlerhaften Zwangsvollstreckungsverfahrens haftbar zu machen.
Die justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag, Marlen Block, hatte deshalb das Thema auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt und die Landesregierung aufgefordert, die Schadensersatzforderungen der betroffenen Familie unkompliziert anzuerkennen und zu begleichen.
Marlen Block erklärte dazu im Rechtsausschuss: »Der Rechtsstaat darf es hier nicht auf einen langwierigen Staatshaftungsprozess ankommen lassen. Wenn Recht und Gerechtigkeit in einem seltenen Einzelfall wie diesem offensichtlich auseinanderfallen und Ursache dafür der Rechtsstaat selbst ist, dann muss das Land auch dafür geradestehen. Sich auf formaljuristische Begründungen zurückziehen und die Menschen mit diesem Vertrauensverlust allein lassen, genügt nicht. Hier muss das Land unkompliziert helfen!«
In der Beratung hatten sowohl der Präsident des Oberlandesgerichts als auch die Justizministerin erklärt, dass die Schadenersatzforderungen nunmehr unkompliziert geprüft werden und der wahrscheinlich entstehende Schaden schnell und unkompliziert ersetzt werden soll. Die Umsetzung dieser Ankündigungen werden wir prüfen und bleiben an diesem Fall dran!
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