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Hans-Jürgen Scharfenberg MdL

Hans-Jürgen Scharfenberg MdL

Landtag will kommunales Ehrenamt stärken

Wer sich als KommunalpolitikerIn in einem Kreistag oder einem Ortsparlament engagiert, leistet der Demokratie in Brandenburg einen großen Dienst, der viel Zeit und Energie erfordert. Nach dem Scheitern der Verwaltungsreform im vergangenen Jahr hat der Landtag in einem Grundsatzbeschluss der Koalition vom November 2017 beschlossen, an der Zielstellung festzuhalten, dass die Bedingungen für die Ausübung kommunaler Ehrenämter spürbar verbessert werden sollen.

Die Landesregierung sollte dazu Vorschläge erarbeiten, über die der Landtag nun debattierte. Diese Vorschläge widerspiegelten die unterschiedlichen Bedingungen und Erwartungen, die es im Land gibt. Die LINKE hat nun durchgesetzt, dass der ursprüngliche Ansatz so verändert worden ist, dass die kommunale Ebene mit allen Kommunalvertretungen, also nicht nur Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte, Berücksichtigung finden. Weil die Maßnahmen schon zur Kommunalwahl im Mai kommenden Jahres wirksam sein sollen, haben wir die Maßnahmen in einem Entschließungsantrag gebündelt.

DIE LINKE will die kommunalen VertreterInnen und ihre Fraktionen so ausstatten, dass sie optimal arbeiten können. Die Zeit, in der die Aufwandsentschädigung für kommunale EhrenamtlerInnen als Sparpotential definiert wurde, muss endlich vorbei sein.

Deshalb fordern wir im ersten Punkt die Erarbeitung einer Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung für alle Kommunalvertretungen. Wir gehen damit ganz bewusst über die Empfehlung der Landesregierung hinaus, die lediglich eine Mustersatzung vorgeschlagen hat. Eine Mustersatzung wäre eine freundliche Geste, aber eben unverbindlich. Wir wollen weiterhin

  • eine Flexibilisierung der möglichen Verwendung von Mitteln für die Fraktionsfinanzierung, z. B. zur Beschäftigung von hauptamtlichen MitarbeiterInnen von Fraktionen,
  • eine Musterregelung zur Reisekostenentschädigung für KommunalvertreterInnen, die ortsspezifisch anwendbar ist,
  • Orientierungen für eine vergleichbare IT-Ausstattung,
  • das auf Qualifizierungsmöglichkeiten für kommunale Vertreterinnen und Vertreter in geeigneter Weise hingewiesen wird; diese sollen auch als Bildungsfreistellung anerkannt werden,
  • dass sich die Landesregierung auf der Bundesebene für Steuererleichterungen stark macht, die Mitgliedern von Kommunalvertretungen zu Gute kommen.

Das ist eine ganze Reihe von Aufträgen, zu denen der Innenausschuss im März nächsten Jahres über den Stand der Umsetzung zu informieren ist.

Zum Bericht der Landesregierung: Drucksache 6/9709; zum Entschließungsantrag: Drucksache 6/9895; zum Mitschnitt der Rede


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