Landtag berät Entwurf zum Polizeigesetz
Dass die Menschen in unserem Land in Sicherheit leben können, ist wichtiger Teil der Verantwortung des Staates. Die LINKE bezieht diesen Anspruch insbesondere auf die soziale Sicherheit, denn die beste Sicherheitspolitik ist eine gute Sozialpolitik. Dazu gehört auch, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten als eine Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen. Dafür hat der Staat das Gewaltmonopol und die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in die Grundrechte der BürgerInnen einzugreifen. Wir wissen aber auch, dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann und so etwas auch nicht erstrebenswert ist.
Derzeit erleben wir bundesweit zugespitzte Diskussionen um die Verschärfung von Polizeigesetzen. Am weitesten geht dabei das Land Bayern, das frühzeitig und mehrfach das Polizeigesetz geändert und dabei das aktuelle Arsenal polizeilicher Eingriffsbefugnisse weitgehend ausgeschöpft hat, ungeachtet der damit verbundenen tiefen Grundrechtseingriffe. So werden in Bayern mit der Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr" polizeiliche Eingriffe weit in das Vorfeld von Straftaten verlagert. Deshalb ist gegen das bayerische Polizeigesetz Verfassungsklage eingereicht worden, sind über 30.000 Menschen in München auf die Straße gegangen.
Brandenburg hat ein weitgehendes Polizeigesetz, das der Polizei umfangreiche und rechtsstaatlich gut abgesicherte Eingriffsbefugnisse gibt. Wir konnten im Rahmen der gut funktionierenden parlamentarischen Kontrolle zur Kenntnis nehmen, dass die Polizei sehr verantwortungsbewusst mit diesen Befugnissen umgeht. Aber die aktuelle Diskussion geht auch an unserem Land nicht vorbei. Es ist kein Geheimnis, dass es unterschiedliche Auffassungen von SPD und LINKEN zu einer Weiterentwicklung des Polizeirechts gibt. Auch innerhalb unserer Partei finden dazu kontroverse Diskussionen statt. Wir sind für ein sensibles Vorgehen, eng an die Wahrung der Bürgerrechte gebunden und lassen uns davon leiten, dass die polizeilichen Eingriffsbefugnisse auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken sind. Und so hat es schon im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes harte Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern gegeben. Das hat sich gelohnt, wobei auch wir Zugeständnisse machen müssen. Und so verzichtet der Entwurf
- auf die Einführung der umstrittenen Online-Durchsuchung,
- die Einführung der elektronischen Fußfessel und
- der molekulargenetischen Untersuchung.
Die Schleierfahndung wird nicht auf das ganze Land ausgeweitet, sondern mit Bezug auf grenzübergreifende Kriminalität auf Autobahnen und Bundesstraßen beschränkt. Der Einsatz von Explosivmitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen und darf nur im Ausnahmefall unter strengsten Voraussetzungen erfolgen.
Die Einführung der Quellen-TKÜ, die dem technischen Fortschritt geschuldet ist, wird auf den Vorbehalt einer terroristischen Gefahr eingegrenzt, die vorgesehenen Fristverlängerungen für die Speicherung von Videoaufnahmen sind deutlich reduziert worden. Das gilt auch für die ausschließlich unter dem Vorbehalt einer terroristischen Gefahr vorgesehene Verlängerung des Polizeigewahrsams auf 14 Tage. Es sind Richtervorbehalte in das Gesetz aufgenommen worden, bzw. ausschließliche Richtervorbehalte eingeführt worden.
Die Folge ist, dass sich der Gesetzentwurf eklatant vom heftig umstrittenen bayerischen Gesetz und vom zeitgleich eingebrachten Gesetzentwurf der brandenburgischen CDU unterscheidet, mit dem ungeniert in die Bürgerechte eingegriffen werden soll. Wie weit wir mit dieser Gesetzesänderung letztlich gehen wollen, entscheidet der Landtag, in besonderem Maße die Regierungsfraktionen. Wir werden im Januar eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen haben, die wir dann gründlich auswerten und in unser abschließendes Votum einfließen lassen wollen.
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung: Drucksache 6/9821; zum Mitschnitt der Rede; zum Interview beim RBB-Inforadio
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