
Kommunale Investitionen erleichtern!
Um Investitionen in den Kommunen zu erleichtern, brachten wir noch einmal einen Antrag und einen Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz in den Landtag ein. Denn die Kommunen sind die Herzkammer unseres Gemeinwesens. Sie gestalten die direkte Lebensumgebung der Menschen, sie investieren in Schul-, Kita-, Feuerwehren und Verwaltungsgebäude. Und sie investieren in Brücken und Straßen, in Schwimmbäder oder Einwohnertreffpunkte.
Da gibt es Probleme: Der Abbau kommunaler Infrastruktur vor allem in kleineren Gemeinden im ländlichen Raum führte immer wieder zu Frust und ist eine Ursache für die tiefe Unzufriedenheit mit politischem Handeln, die sich auch in der aktuellen politischen Stimmung zeigt. Die kommunalen Investitionen in Brandenburg lagen 2022 unter dem bundesweiten Durchschnitt der Flächenländer. Viele Förderprogramme sind überzeichnet oder für die Kommunen nicht erreichbar, weil sie die Eigenanteile nicht erbringen können. Sie benötigen also angesichts stark gestiegener Löhne und Preise mehr Finanzmittel, damit sie als zentrale Säulen der öffentlichen Daseinsfürsorge ihre Aufgaben noch erfüllen können.
Wir wollten deshalb die Investitionskraft der Kommunen insgesamt stärken und ab 1.1.2025 den geltenden Vorwegabzug in Höhe von 70 Mio. Euro streichen, diese Summe den Kommunen als investive Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stellen. Weiterhin sollte die Investitionsbank des Landes Brandenburg zinslose Darlehen für die Kommunen für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Mit Laufzeiten, die bis zur Länge der Abschreibungszeiten wählbar sind, wobei das Land die Zinskosten übernimmt.
Das klingt erst einmal sehr herausfordernd, aber damit könnten die Kommunen die Tilgung der Investitionskredite sicher erwirtschaften. Denn viele Investitionen können nicht warten. Kinder, die in Kindergärten oder Schulen gehen wollen brauchen jetzt einen Kindergartenplatz oder eine Schule und nicht erst in vielen Jahren. Dazu schlugen wir vor, dass diese Gelder auch zur Tilgung von Krediten herangezogen werden, damit kleinere Kommunen Investitionen schneller umsetzen, da sie ansonsten diese Mittel über mehrere Jahre ansparen müssen. Aktuell muss eine Gemeinde, die eine Grundschule bauen will, die investiven Schlüsselzuweisungen erst über Jahre ansparen. Bis das Geld zusammengekommen ist, sind die Baukosten gestiegen und die Kinder sind schon aus dem Grundschulalter heraus.
Alles in allem ist unser Antrag also eine sinnvole Sache und echte Hilfe für die Städte und Gemeinden Brandenburgs. Aber die Landtagsmehrheit sah das anders: Der Gesetzentwurf und der Antrag wurden von der SPD-CDU-Grüne-Koalition abgelehnt.
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