
Höfeordnung: von links auf den Weg gebracht.
Die Höfeordnung gibt es in Brandenburg seit 2019. Sie sorgt dafür, dass Bauernhöfe im Familienbetrieb leichter an Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger weitergegeben werden können, indem der Abfindungsbetrag für andere Erbberechtigte niedrig gehalten wird. Dadurch wird vermieden, dass Höfe verkauft werden müssen, um das Erbe beispielsweise auf alle Geschwister aufzuteilen.
Die Höfeordnung musste dringend novelliert werden, weil mit der Grundsteuerreform die bisherige Bewertungsgrundlage für die Höfe wegfiel. Obwohl der Landtag frühzeitig den Auftrag für die Novellierung erteilte, bekamen es SPD-CDU-Grüne-Landesregierung und deren Koalitionsfraktionen nicht auf die Reihe, rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Da sprang die Linke ein, auf der Grundlage eines von den Landwirtschaftsverbänden vorgelegten Gesetzentwurfs. Der wurde mit einigen Änderungen nun in der letzten Landtagssitzung dieser Wahlperiode beschlossen. Links wirkt!
Aus Sicht der Linksfraktion muss es nun eine Informationskampagne geben, mit der die Familienbetriebe über die neuen Regelungen informiert werden – denn seit diesem Jahr fällt jeder Bauernhof, der die Voraussetzungen erfüllt, automatisch unter die Erbregelungen der Höfeordnung. Eine solche Informationskampagne lehnten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit leider ab.
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