Höfeordnung für Brandenburg – gegen Bodenspekulation
In Zeiten zunehmender Bodenspekulation und des Ausverkaufs von Landwirtschaftsflächen an Großkonzerne ist es wichtig, die Zukunft von familiären Landwirtschaftsbetrieben zu sichern. Wenn es für einen Bauernhof mehrere Erben gibt, besteht die Gefahr, dass der Hof verkauft werden muss, um alle Erben abfinden zu können. Nach gründlicher parlamentarischer Befassung hat Brandenburg deshalb jetzt eine Höfeordnung eingeführt – ähnlich wie sie in einigen nordwestdeutschen Bundesländern gilt.
Höfe gehen nun primär an einen Hoferben oder eine Hoferbin über, die Mitbewerber*innen werden mit einem relativ geringen Betrag ausgezahlt. So kann der Hof zusammengehalten werden. In einem Übergangszeitraum bis 2023 gilt die Höfeordnung nur für Höfe, die von den Eigentümer*innenn dafür angemeldet werden. Mit der Höfeordnung möchten wir die heimische ortsansässige Landwirtschaft fördern.
Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11500; zum Mitschnitt der Rede
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