Hinterbliebenen-Versorgung für Feuerwehr-Angehörige
Der tragische Tod von zwei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kloster Lehnin hat nicht nur landesweit große Betroffenheit ausgelöst. Sie haben ihr junges Leben im Dienst für uns alle verloren. Eine Welle der Solidarität geht durch das Land. Viele haben geholfen und wollen helfen. Anteilnahme gibt es bundesweit von Freiwilligen, aber auch Berufsfeuerwehren. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen.
In einem gemeinsamen Antrag von SPD, LINKEN, CDU und Grünen hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, die Versorgung für die Angehörigen von verunglückten Feuerwehrangehörigen zu vereinheitlichen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Angehörigen der Feuerwehr ihren Dienst oft unter Einsatz ihres Lebens leisten müssen. Deshalb muss alles unternommen werden, um im Unglücksfall die Angehörigen abzusichern und zur Linderung der Folgen möglichst unkompliziert Hilfe zu leisten. Das soll auch für die jetzt Betroffenen gelten. In Zukunft soll es selbstverständlich sein, dass jeder, der seinen Dienst unter solchen Gefahrenmomenten leistet, ausreichend entsprechend abgesichert ist.
Zugleich muss alles dafür getan werden, dass sich solche schrecklichen Unfälle möglichst nicht wiederholen. Wir kennen die hohen Belastungen von Feuerwehren, insbesondere auf den Autobahnen. Es gibt derzeit einfach zu viele Baustellen, zu viel Verkehr und zu viele schlecht gekennzeichnete und nicht ausreichend gesicherte Gefahrguttransporte. Die Folge sind Unfälle, immer öfter mit schweren Folgen. Und dann soll alles schnell gehen. Das geht letztlich auch zu Lasten der Sicherheit der Einsatzkräfte bei Verkehrsunfällen. Der tragische Unglücksfall ist uns auch Verpflichtung, bei den Beratungen zum neuen Brand- und Katastrophenschutzkonzept, das wir für Ende des Jahres erwarten, die Bedeutung des Ehrenamtes Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann angemessen zu würdigen.
Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag Brandenburg
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