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Für die Linkfreiheit, gegen Uploadfilter - Parlament holt sich Copyright-Debatte zurück

Eine Mehrheit des Plenums im Europaparlament verwehrte heute ihre Zustimmung zum Bericht für eine EU-Urheberrechtsreform. In der Form, wie der Text im Rechtsausschuss (JURI) angenommenen wurde, kann er laut dieser Mehrheitsentscheidung nicht bleiben. Damit wird der Text von Berichterstatter Axel Voss (CDU) nicht direkt in die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission geschickt (sogenannte Trilog-Verhandlungen). Stattdessen wird der Text nun erst noch einmal im September-Plenum debattiert und für inhaltliche Änderungen freigegeben.

Martina Michels, zuständige Unterhändlerin der EP-Linksfraktion GUE/NGL im Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT), hält zu diesem Ergebnis fest:

„Umstrittene Regelungsvorschläge, wie ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 11) oder upload-Filter (Artikel 13) als Mittel zur Identifizierung von urheberrechtlich geschütztem Material, konnten mit der heutigen Entscheidung des Europaparlaments noch einmal in die öffentliche Debatte zurückgeholt werden. Das ist ein wichtiger Auftakt, um den in den letzten Tagen entglittenen Diskurs wieder zu versachlichen, und das ist bitter nötig.“

„Beide Vorschläge sind ungeeignet, die Krise der Printmedien aufzuhalten, besseren Journalismus zu befördern und Kreative im Netz fair zu bezahlen. Beide Lösungen haben im Praxistest gründlich versagt. Nirgends hat das Leistungsschutzrecht die Lage der eigentlichen Urheberinnen und Urheber verbessert. Im Gegenteil hat es den Verlegern sogar geschadet und ist ein Desaster für Nutzerinnen und Nutzer. Es geht nicht darum, dass alles kostenlos ist, wie es gern unterstellt wird, doch zur freien Netzstruktur gehören Referenzen, Ausschnitte, Zitate und zum freien Kommunizieren gehören auch Parodien und Remixe. Upload-Filter können dies jedoch nachweislich nicht vom Original unterscheiden. Dafür muss niemand Lizenzen erwerben, sonst wäre dies das Ende unserer alltäglichen Kommunikation.“

„Wir erleben ein Schauspiel eines Teils der Presseverleger, der Musikindustrie, der Rechteverwerter - gemeinsam mit etablierten Kreativen -, um ihre Marktstellung gegenüber den Plattformen auszubauen. Wie nebenbei stärken sie damit auch die Machtstellung gegenüber den Kreativen. Da helfen die Verbesserungen, die innerhalb der Artikel 14-16 vorgeschlagen sind, wenig. Es gibt viele weitere Baustellen, wie die nötige Weiterarbeit an den Ausnahmen für Bildung, Kultur, Wissenschaft und von ‚Nutzer*innen generierten Inhalte‘, die längst noch nicht da sind, wo sie bei der Digitalisierung vieler gesellschaftlicher Bereiche sein sollten.“

Martina Michels abschließend: „Absurderweise ist der eindeutige Gewinner des Leistungsschutzrechts in Deutschland ausgerechnet Google selbst. Besser wäre es, Google angemessen zu besteuern und das Geld, statt direkt in die Taschen der Zeitungsverleger laufen zu lassen, besser in Medien- und Netzkompetenzen und unabhängigen Journalismus zu investieren. Ebenso ist bis heute das Einkommen von Musiker*innen und Autor*innen durch die vorhandenen upload-Filter nicht gestiegen. Die upload-Filter haben bisher nur nachweislich Meinungsvielfalt verhindert. Mit ihnen würden diese Zensurmöglichkeiten - auch demnächst beim Kampf gegen fake-news und Terrorismus - per Gesetz in privatwirtschaftliche Hände gegeben werden, statt sie abzuschaffen. Derzeit sind wir bei einer europäischen Harmonisierung des Urheberrechts erneut keinen Schritt weiterkommen, der wirklichen Nutzen bedeuten würde für Kreative und Journalisten, Nutzerinnen und Firmen, Museen und Bibliotheken oder für audiovisuelle Medien.“


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