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Norbert Müller

Frei werdende Mittel des Betreuungsgeldes nachhaltig und sinnvoll verwenden

Am Vormittag des 24. September diskutierte der Deutsche Bundestag über das Ende des Betreuungsgeldes und die Verwendung der frei werdenden Mittel. Am gleichen Abend einigten sich die Ministerpräsident*innen und das Bundeskanzleramt im Rahmen des sogenannten Asylkompromisses darauf, die Mittel den Bundesländern zur Verfügung zu stellen.

Ein Abriss der Debatte

Die Linksfraktion und eine Mehrheit aller Bundestagsabgeordneten waren nie ein Fan der Herdprämie bzw. des Betreuungsgeldes. Das Lieblingsprojekt der CSU war konsequenter Ausdruck einer zutiefst reaktionären und konsequent verfehlten Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Es war skandalös, dass sich die Sozialdemokratie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf eine Unterstützung eingelassen hat. Aus politischer Sicht kann man dankbar sein, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 21. Juli 2015 diesem CSU‑Irrsinn Einhalt geboten hat. Gleichzeitig ist es erschütternd, dass es erneut des BVerfG bedarf, um fehlende politische Mehrheit im Deutschen Bundestag zu kompensieren. Die Leittragenden sind jetzt die Familien, die sich im Vertrauen auf das verfassungswidrige Versprechen der Bundesregierung auf die zusätzliche Unterstützung eingestellt haben.

Wer hat welches Interesse am Geld – ein Lagebild

Durch das Urteil des BVerfG stehen nun im kommenden Jahr bis zu 550 Millionen Euro zur Verfügung, 2017 sind es sogar 900 Millionen Euro. Und die Geier kreisen. Bundesfinanzminister Schäuble fordert die Mittel für den allgemeinen Haushalt oder will gesetzliche Leistungen wie das Elterngeld damit finanzieren. Die CSU möchte eine Ausschüttung der Mittel an die Länder, um damit in Bayern ein Landesbetreuungsgeld zu bezahlen. Die SPD, in dem Fall Bundesministerin Schwesig forderte, dass „die frei werdenden Mittel Kindern und Familien zugutekommen sollen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung“ und, dass „das Geld nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern darf.“ Soweit, so unkonkret.

Die Linksfraktion wiederum möchte die Mittel für das dringend benötigte Engagement des Bundes für bessere frühkindliche Bildung, den Ausbau der Kitaqualität und die Aufstockung der Kapazitäten, kurz als Startfinanzierung für ein Kitaqualitätsgesetz. Die Linksfraktion könnte sich sogar damit anfreunden, die Mittel den Ländern zu geben. Aber im Unterschied zur CSU mit einer klaren Zweckbindung zugunsten der Kitas.

War das nun ein Kompromiss?

Mit der Entscheidung vom 24. September die Mittel an die Länder zu geben, hat erneut die CSU die Politik in Berlin diktiert. Durch die fehlende Zweckbindung der Mittel, finanziert die Bundesregierung aus Steuermitteln eine Bayrische Herdprämie und damit das nächste Wahlversprechen der CSU. Damit tritt ein, was Tagesspiegel-Redakteur Hans Monath Anfang September treffend voraussagte, dass „CDU und SPD der bayerischen Andersartigkeit gefälligst Respekt zu zollen haben.“

Einziger Lichtblick bleibt die Gewissheit, dass Thüringen und Brandenburg als Rot-Rot(-Grün) regierte Länder die Mittel für den Ausbau der Kitaqualität, vernünftige Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern, sowie den Einstieg die gebührenfreie Kita verwenden werden.

Norbert Müller, Mitglied des Deutschen Bundestages


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