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Existenzsichernde Beschäftigung für Langzeitarbeitslose

Zum heutigen Start des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors im Land Brandenburg erklärt die Kreisvorsitzende und hiesige Landtagsabgeordnete der LINKEN, Kornelia Wehlan:

Im Koalitionsvertrag von LINKEN und SPD wurde der Einstieg in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor im Land Brandenburg vereinbart. Heute tritt die Förderrichtlinie des Projekts „Arbeit für Brandenburg“ in Kraft.

Gefördert werden vorrangig ältere Langzeitarbeitslose über 50 Jahre, die bereits länger als drei Jahre arbeitslos sind. Ausnahmen sind möglich. Lediglich Personen unter 25 Jahre können mit diesem Projekt nicht gefördert werden.

Die Existenz sichernde Entlohnung liegt bei einem Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro. Liegt der ortsübliche Tariflohn höher, ist auch ein höherer Satz möglich. Die Arbeitszeit richtet sich nach der jeweiligen Integrationsfähigkeit des Stelleninhabers und liegt bei 30 bis 40 Wochenstunden.

Eine Stelle wird zunächst für ein Jahr bewilligt und kann für ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine dreijährige Förderung ist möglich, wenn der Stelleninhaber damit den Übergang in die Rente erreicht.

Anträge auf Förderung können Landkreise, kreisfreie Städte sowie überregional tätige Vereine und Verbände stellen.

Arbeitgeber können neben Kreisen, Städten, Gemeinden und Ämtern auch Verbände, Vereine und Arbeitsfördergesellschaften sein. Zu beantragen sind die Fördermittel bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit.

Langzeitarbeitslose, die an einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Projektes „Arbeit für Brandenburg“ interessiert sind, wenden sich am besten an ihren Fallmanager in den Jobcentern der ARGEn bzw. der Grundsicherungsämter von Optionskommunen. Der Eintritt in ein öffentlich gefördertes Beschäftigungsverhältnis des neuen Förderprogramms ist bis zum 31. Dezember 2014 möglich.

Finanziert wird „Arbeit für Brandenburg“ durch die Bündelung bestehender Instrumente von Bund, Land und Kommunen. Von der Bundesagentur für Arbeit kommen zwischen 900 und 1.300 Euro je nach Qualifikation des Stelleninhabers. Das Land Brandenburg hat als Anreiz und Entlastung für die Kommunen bzw. Träger der Maßnahmen seinen Zuschlag von ursprünglich geplanten 200 auf 250 Euro erhöht. Der Landkreis Teltow-Fläming steuert die Summe der eingesparten Kosten der Unterkunft bei.

Ich hoffe, dass Kommunen sowie Vereine und Verbände aus der Region vom Förderprogramm „Arbeit für Brandenburg“ intensiv Gebrauch machen, um vielen Langzeitarbeitslosen eine Existenzsichernde Beschäftigung zu ermöglichen.


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