Die gelebte Praxis zeigt: Das Feiertagsgesetz muss dringend der Realität angepasst werden!
Ob Theater im Schloss Rheinsberg oder Osterspektakel im Kloster Chorin: Jedes Jahr finden in Brandenburg trotz des Verbots kulturelle Veranstaltungen an Karfreitag statt. Doch es gibt wesentliche Unterschiede: Während im ländlichen Raum an vielen Orten gefeiert wird, unterbindet das Ordnungsamt Potsdam an diesem Tag rigoros alle Veranstaltungen – seien es Kabarett oder Jazzkonzerte. Diese Ungleichbehandlung wollen wir beenden.
Die gelebte Praxis zeigt überdeutlich: Das Feiertagsgesetz ist veraltet und muss der Lebensrealität der Menschen in Brandenburg angepasst werden. Denn entscheidend für die Wahrung der Religionsfreiheit und den Schutz der Religionsausübung ist ein sensibles und respektvolles Miteinander. Dafür braucht es keine Tanzverbote.
Alle Menschen sollen das Recht haben, den Karfreitag so zu verbringen, wie sie es möchten – ob in der Kirche, im Theater oder beim Tanzen. Das bedeutet nicht, dass ein rechtsfreier Raum entsteht und die Streichung des Tanzverbots aus dem Feiertagsgesetz automatisch zu Raves vor Kirchen führt. Im Gegenteil: Alle rechtlichen Vorgaben für Veranstaltungen bleiben bestehen und Kulturveranstalter*innen müssen sich auch weiterhin an den Lärmschutz halten. Wir bleiben dabei: Die Tanzverbote müssen gestrichen werden! Aber der Landtag hat unseren Antrag abgelehnt.
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