Datschen: CDU verharrt auf altem Stand
Zur Debatte um die Rechtslage bei der Wohnnutzung von Wochenend-Grundstücken erklärt die Kreisvorsitzende und Sprecherin für Regionalplanung und Raumordnung der Landtagsfraktion, Kornelia Wehlan:
Schon in der Januarberatung des Landtages forderte die CDU in ihrem Antrag eine verbindliche, landesweite Altfallregelung, die durch die Landesregierung zu treffen sei. Auch in ihrem Vorschlag zum Fachgespräch „Dauernutzer von Wochenend-Häusern“ fordern sie diese Stichtagsregelung über den „Nachweis, dass die Nutzung des Wochenendhauses zum Dauerwohnen vor dem 01.01.2000 erfolgte.“ Das von den Koalitionsfraktionen beantragte Fachgespräch wie auch die Debatten mit kommunalen Behörden, Betroffenen und Fachleuten haben jedoch gezeigt, dass eine Stichtagsregelung ein falsches Mittel ist, Rechtsfrieden herzustellen. Anders als die CDU heben die Koalitionsfraktionen auf die notwendige Einzelfallprüfung und im Rahmen dessen auch auf eine umfassende Ermessensausübung durch die Landkreise mit den Unteren Bauaufsichtsbehörden ab. Ein Kriterium einer landesweiten Stichtagsregelung, wie es der CDU vorschwebt, schließt eine Einzelfallprüfung aus. Es ist so auch mit der aktuellen Rechtslage (Bundesgesetze) nicht vereinbar.
Deshalb haben die Koalitionsfraktionen ihren politischen Anspruch formuliert, den sie an die Novellierung des Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 24. Mai 1995 stellen. Erstes Kriterium ist die Einzelfallprüfung. Bei der Prüfung von Einzelfall-Lösungen geht es zweitens um Kriterien, die unter Abwägung aller Sachverhalte eine Duldung ermöglichen. Dabei soll im Rahmen des Ermessens die soziale Situation, eine nachweisbar langjährig ausgeübte Wohnnutzung (mindestens 15 Jahre) sowie die Unzumutbarkeit eines Umzugs wg. hohen Alters (ab 60-Jährige), schwerer Krankheit oder Behinderung der Betroffenen berücksichtigt werden. Überdies sollten die Behörden veranlasst werden, bis zur Wirksamkeit des neugefassten Runderlasses Räumungsbescheide nicht zu erlassen und bereits erlassene Bescheide nicht zu vollstrecken.
Zum novellierten Runderlass wird sich abschließend der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft am 24. Juni 2010 befassen. Dann muss auch die CDU Farbe bekennen zu ihrem formulierten Kriterium einer landesweiten Stichtagsregelung.
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