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Norbert Müller

Das SGB VIII zur Geisterstunde

In der Nacht vom 1. zum 2. Juni – zur Geisterstunde – kam es im Plenum des Deutschen Bundestages zur ersten Lesung des sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – im allgemeinen Sprachgebrauch die SGB-VIII-Reform. Dahinter verbirgt sich der Versuch, die Kinder- und Jugendhilfe - also Kindergärten und Krippen, Jugendclubs, Kinder- und Jugendverbände, Familienhilfe, Erziehungsberatungsangebote sowie die Jugendämter und viele weitere Bereiche – in ihren Grundzügen umzugestalten.

Dass dieses Gesetz zu so einer „prominenten“ Uhrzeit verhandelt wird, steht symptomatisch dafür, welche Bedeutung das einbringende Familienministerium einer öffentlichen Auseinandersetzung einräumt. Immer wieder wurde Ministerin Schwesig in den vergangenen Monaten dafür gerügt, wie sie mit der politischen und fachlichen Öffentlichkeit umgeht. So kursierten bereits acht (!) Vorentwürfe, die die gesammelte Fachwelt in Alarmbereitschaft versetzten, bevor das Gesetz jetzt erstmals im Parlament verhandelt wurde. Mit einer Frist von lediglich fünf Tagen hatten die Fachverbände zuvor die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Paradoxerweise wird das Ministerium dennoch nicht müde, sich selbst dafür auf die Schulter zu klopfen, wie transparent und beteiligungsorientiert das Gesetz zustande gekommen sei.

Auch wenn der jetzige Entwurf im Lichte der katastrophalen Vorentwürfe milde erscheint, hat er es dennoch in sich. So sehen Träger der offenen Jugendarbeit, die vor allem durch ehrenamtliche Arbeit gestemmt werden, sich durch neu eingeführte Meldeauflagen massiv in ihrer Existenz gefährdet. Ein anderer Teil der Reform sieht vor, Wohngruppen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter, mittels von Länderöffnungsklauseln, quasi in eine Jugendhilfe zweiter Klasse zu überführen – ein empörender Vorgang. Zumal die Ministerin noch im Dezember 2016 betonte, mit ihr werde es genau so eine Regelung nicht geben.

Zudem liegen bereits jetzt 60 Änderungsanträge von Seiten der Länder für die Befassung im Bundesrat vor. Ähnliches steht auch im Bundestag zu befürchten, um öffentlich unbeliebte Forderungen per Overnight-Express doch noch ins Gesetz zu bugsieren.

Bevor das SGB VIII 1990 eingeführt wurde, waren 20 Jahre intensiver fachlicher und politischer Auseinandersetzung vorausgegangen. Sicherlich gibt es Reformbedarf, erst Recht mit dem Hinblick auf eine notwendige inklusive Ausgestaltung des Gesetzes. Solch einen Prozess im Hau-Ruck-Verfahren und ausschließlich unter Kostengesichtspunkten zu gestalten, ist jedoch zum Scheitern verurteilt.

Norbert Müller, Mitglied des Deutschen Bundestages


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