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Bargeldobergrenze? Nicht mit uns!

Gegenwärtig beobachten wir in den Medien ein erneutes Aufflammen der Diskussion um eine Bargeldobergrenze bzw. eine Beschränkung für Bargeldzahlungen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist im Beginn des Wahlkampfes zu sehen. Insbesondere die CDU hat sich auf ihrem jüngsten Parteitag in Essen Ende vergangenen Jahres dem „Kampf für das Bargeld“ (FAZ 19.12.2016) verschrieben. Dies ist bemerkenswert, insofern das von ihr geführte Bundesfinanzministerium noch ein knappes Jahr zuvor dem Plan anhing, eine Bargeldobergrenze in Höhe von 5.000 Euro einzuführen.

Neben der CDU, die sich damit von früher eingenommenen Positionen abkehrt, ist es auch die AfD, die Ängste einer möglichen Abschaffung des Bargeldes schürt.

Es gibt berechtigte Argumente für und gegen eine Bargeldobergrenze. So gilt diese im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung für bestimmte Branchen als praktikables Instrument, um das Einschleusen von Schwarzgeld in den legalen Wirtschaftskreislauf zu erschweren.

Auch wird von Kriminologen vorgebracht, dass eine Bargeldobergrenze hierzulande europaweit eine wichtige Kontrolllücke schließen und die besondere Attraktivität für Geldwäscher einschränken könnte.

Auf der anderen Seite ist eine Bargeldobergrenze unpopulär und wird als Einschränkung individueller Freiheitsrechte empfunden. DIE LINKE nimmt die Befürchtungen, die uns in einer Vielzahl von Briefen und E-Mails zu dem Thema zu Teil werden, ernst - betrachtet die Diskussion allerdings als eine eher konstruierte Debatte, die polarisiert. Denn erstens bedeutet eine Obergrenze für Bargeldzahlungen nicht automatisch die Abschaffung des Bargelds insgesamt.

Zweitens steht die Einführung einer solchen Obergrenze derzeit nicht an. Es gibt gegenwärtig kein Gesetzesvorhaben, das eine solche Maßnahme zum Inhalt hat. Unsere Bundestagsfraktion hat sich bereits im Februar 2016 deutlich gegen die Einführung einer Bargeldobergrenze ausgesprochen und steht auch heute zu diesem Beschluss.


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