Armutsfalle: Zahlungsschwierigkeiten – Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung garantieren!
Trotz einer nachgewiesenen hohen Zahlungsmoral geraten Menschen durch äußere Umstände an den Rand der Gesellschaft. Verschuldete weisen nachhaltige Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Zahlungsunfähigkeit auf. Schätzungen zur Folge beträgt die Schuldnerquote im Land Brandenburg rd. 10 Prozent, mit steigender Tendenz. Denn nach Berechnungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes verbrauchen aktuell 60 Prozent der Haushalte für die laufenden Ausgaben ihre gesamten monatlichen Einkünfte und teils auch Ersparnisse, wo noch vorhanden.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die explodierenden Energiepreise auf den Faktor „Überschuldung" nehmen bei den privaten Haushalten deutlich zu. Viele Menschen mussten durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen hinnehmen oder verloren ihren Arbeitsplatz. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag „Insolvenz- und Schuldnerberatungen stärken - Menschen vor der Armutsspirale bewahren (Drucksache 7/5671) die SPD-CDU-Grüne-Landesregierung auf, sich nachhaltig und wirkungsvoll für Menschen in Ver- und Überschuldungssituationen einzusetzen und die bestehenden Beratungs- und Hilfsangebote der Insolvenz- und Schuldnerberatungen im Land Brandenburg zu stärken und auszubauen.
Die Anforderungen an die Beratungskräfte steigen ebenfalls stetig, durch zunehmende rechtliche und multifachliche Komplexität der Lebenssituationen der Ratsuchenden. Für uns ist klar: Die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung darf nicht auf der Strecke bleiben. Die Folgen für die betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburger wären fatal. Deshalb darf es keinen Ausschluss von Personengruppen mit Unterstützungsbedarf geben. Der Zugang zum Beratungsangebot muss aufgrund der bestehenden oder drohenden Überschuldung flächendeckend, zeitnah und kostenfrei sein. Wir sind solidarisch und ergreifen die Initiative für Menschen mit Liquiditätsproblemen.
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