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Landrätin Kornelia Wehlan (Foto: Landkreis Teltow-Fläming)

Antwortschreiben auf den Offenen Brief der Kreistagsabgeordneten Herrn Steinhausen und Herrn Wolny

Sehr geehrter Herr Steinhausen, sehr geehrter Herr Wolny,

ich bin dankbar dafür, dass die Abgeordneten des Kreistags Teltow-Fläming die Arbeit der Kreisverwaltung kritisch und konstruktiv begleiten. Und ich gebe ihnen völlig Recht – eine Behörde hat für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen der Region tätig zu werden. Diesem Anspruch stellen sich die Landrätin und die Kreisverwaltung mit aller Konsequenz.

Genehmigungsbehörden wie die Untere Bauaufsicht und die Untere Denkmalschutzbehörde oder Vollzugsbehörden wie das Straßenverkehrsamt haben zum großen Teil „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“. Diese sind gesetzlich geregelt, müssen von den Behörden wahrgenommen werden und sind nicht parteipolitisch zu beeinflussen. Deshalb wird der Handlungsspielraum der Behörde bei der Abwägung unterschiedlicher Interessenlagen auch nicht vom Willen der Öffentlichkeit bestimmt, sondern einzig von Gesetzen. An die hat sich eine Behörde zu halten – auch wenn es Entscheidungen gibt, die unpopulär sind oder Einzelnen missfallen. Die Verwaltung steht dafür, dass nicht ausschließlich derjenige zu seinem Recht kommt, der am lautesten danach ruft oder die größte Lobby hat. Sie hat auch die Interessen derjenigen zu wahren, deren Stimme leiser ist, die aber gleichwohl schutzbedürftig sind. Deshalb ist Ihr Vorwurf, dass Unternehmen „Knüppel zwischen die Beine geworfen würden“, weil sie keinen „öffentlichen Druck aufbauen konnten“, nicht haltbar.

Im Fall der erwähnten Baugenehmigung für die Fleischerei Bendig aus Mahlow darf ich darauf hinweisen, dass nur in einem dafür vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahren ermittelt und geregelt werden kann, wie in diesem Fall das Nebeneinander von Wohn- und Gewerbezwecken erfolgt. Meine Verwaltung hat ihre Aufgabe sehr ernst genommen und ist dem gesetzlich vorgeschriebenen umfassenden Ausgleich der unterschiedlichen Nachbarinteressen gefolgt. So wurde ein Weg gefunden, der beiden Seiten gerecht wird – dem Unternehmen und den Anwohnern. Politischer Druck war vorhanden, durfte dabei aber keine Rolle spielen und hat es auch nicht getan.

Auch die Behauptung, das Straßenverkehrsamt würde Sicherheitsmaßnahmen nur nach schweren Unfällen umsetzen, wenn sich die Behörde „vor einer größeren Öffentlichkeit rechtfertigen muss“, ist nicht richtig. Dass die Anordnung von Tempo 30 strengen Regelungen unterliegt und nach aktueller Gesetzeslage kaum möglich ist, war sogar unlängst Gegenstand deutschlandweiter Diskussionen. Hier sehe ich die gesetzgeberische Politik auf Bundesebene durchaus in Verantwortung und unterstütze Initiativen für Tempo 30 vor Kitas, Schulen und öffentlichen Spielplätzen.

Das Amt hat die Aufgabe, die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und damit den Schutz der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Es prüft jeden Hinweis auf eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, darf aber nur im Rahmen der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung handeln. Diese unterstützt die Gemeinden lediglich bei der städtebaulichen Planung und Gestaltung von Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen.

Selbstverständlich analysiert die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei die Ursachen aller schlimmen Unfälle im Landkreis, um die dringend erforderlichen und allein in Betracht kommenden Maßnahmen zu ergreifen. Das Verhalten von Verkehrsteilnehmern ist nicht dem Straßenverkehrsamt anzulasten.

Ein transparenter Umgang mit Informationen – und zwar nicht nur zum Unfallgeschehen oder zu aktuellen Messstellen – zählt zu den Grundsätzen meines Handelns. Erst bei der jüngsten Sitzung des Kreistages habe ich vorgeschlagen, den Ausschüssen die Ergebnisse der Arbeit der Unfallkommission direkt vorzulegen. Allerdings werden diese seit vielen Jahren u. a. im Rahmen von Presseterminen ausführlich der Öffentlichkeit präsentiert und können auch von Abgeordneten genutzt werden. Ein Mitbestimmungsrecht ist damit nicht verbunden. Die Unfallkommission ist ein Gremium, in dem laut Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und der Straßenbaulastträger zusammenzuarbeiten haben. Über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Mitglieder entscheidet nicht der Landkreis.

Nicht zuletzt möchte ich darauf verweisen, dass das Leitbild des Landkreises im politischen und kommunalen Raum umfassend erörtert worden ist. Insofern ist die Forderung, die Kreisverwaltung müsse sich „strategisch am Bürgerwillen ausrichten“, im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten mehr als erfüllt. Im Leitbild heißt es u. a.: „Der Landkreis und seine Verwaltung richten ihr Handeln an den Anforderungen des gesellschaftlichen Wertewandels, der demografischen Entwicklung, der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie an den ökologischen Grenzen aus. Organisatorische Maßnahmen, die Ausgestaltung der Leistungen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern erfolgen stets serviceorientiert. Dabei geht es darum, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die der Politik miteinander in Einklang zu bringen. Im Zentrum organisatorischer Veränderungen stehen das Produkt oder die Verwaltungsleistung.“

Ich bin mir sicher, dass wir auf diesem Wege die Arbeit der Kreisverwaltung Teltow-Fläming künftig weiter verbessern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kornelia Wehlan


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