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Ackerboden in Bauernhand

965 Millionen Euro von 2014 bis 2020 für den ländlichen Raum in Brandenburg LINKE Brandenburg: Aktuelle Probleme lösen, neue Regelungen ab 2017 geplant

Für viele Brandenburger ist der Ländliche Raum Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum. Er verfügt über eine leistungsstarke Agrarwirtschaft, zeigt an vielen Stellen positive wirtschaftliche Entwicklungen. Er prägt das Antlitz des Landes, ist mit seinen Natur- und Kulturlandschaften Motor der Tourismusentwicklung. Doch zugleich steht er vor großen Herausforderungen angesichts des demografischen Wandels. Wie können künftig die, laut Verfassung anzustrebenden, gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen garantiert werden? Um Lösungen zu finden, hat der Landtag 2015 eine Enquetekommission zur Zukunft der ländlichen Regionen eingesetzt. Parallel dazu wollen die LINKE und die Regierungskoalition den ländlichen Raum stärken und stabilisieren. Die geplante Strukturreform soll die staatliche Verwaltung neu organisieren. Sie ist damit auch ein Instrument, damit der ländliche Raum vital und attraktiv bleibt. Neben der demografischen Entwicklung, gibt es eine Reihe von Konflikten, auf die aktuell reagiert werden muss.

EU-Mittel für Regionalentwicklung

In den letzten Jahren und auch im Doppelhaushalt 2017/18 des Landes Brandenburg ist eine vollständige Kofinanzierung der EU-Mittel vorgesehen. Damit können diese Gelder in voller Höhe in Anspruch genommen werden und dem ländlichen Raum zu Gute kommen. Das sind für die Förderperiode 2014 bis 2020 965 Millionen Euro. Zu den Förderprogrammen gehören: ländliche Berufsbildung, Vermarktung landtouristischer Angebote, einzelbetriebliche Investitionsförderung, Hochwasserschutz, Flurbereinigung, Agrarumweltprogramme, LEADER-Förderung, forstwirtschaftliche Maßnahmen.

Mit den Stadt-Umland-Projekten wurde in dieser Förderperiode eine Richtlinie neu installiert, die speziell Kooperationen von Städten mit ihrem Umland unterstützt. Fördermittel aus den drei EU-Fonds ELER, EFRE und ESF werden kombiniert. Städte und Umlandgemeinden reichen Projektvorschläge ein, aus denen die besten ausgewählt werden.

Ab 2017 soll es eine Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung geben. Hier soll die regionale Erzeugung und Vermarktung brandenburgischer landwirtschaftlicher Produkte unterstützt werden, um die regionale Wertschöpfungskette zu verbessern.

Bodenspekulationen eindämmen

Die stark gestiegenen Bodenpreise haben zur Folge, dass Boden zunehmend zum Spekulationsobjekt und zur Geldanlage wird. Außerlandwirtschaftliche Investoren oder auswärtige Unternehmen kaufen Flächen, die den heimischen Betrieben verloren gehen. Das Grundstücksverkehrsrecht des Bundes sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, den Kauf von Landwirtschaftsflächen durch Nichtlandwirte zu untersagen und ein Vorkaufsrecht zugunsten ortsansässiger Landwirte auszuüben. Der seit Frühjahr 2016 geltende Erlass des Landes gibt den zuständigen Kreisbehörden rechtliche Hinweise und schafft Vollzugssicherheit.

Geplant ist die Einführung einer Höfeverordnung, die die Erbfolge von landwirtschaftlichen Familienbetrieben regelt. Sie soll ermöglichen, dass ein Hof in einer Hand bleibt und weiter bewirtschaftet werden kann. Der Gesetzentwurf für das Land befindet sich in Vorbereitung.

Für den in der Diskussion befindlichen Landesentwicklungsplan schlägt die LINKE im Landtag eine Erweiterung vor. Es sollte ein Passus zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche eingefügt werden, um eine Wertschöpfung in der Fläche des Landes durch die Agrarstandorte wirtschaftspolitisch zu sichern. Landwirtschaftliche Fläche nimmt durch Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, teilweise auch durch Umwandlung in Wald, seit Jahren stetig ab. Seit 1992 sind 28.000 Hektar Landwirtschaftsfläche verloren gegangen. Der Landtag hat im März 2015 die Erarbeitung einer Strategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beauftragt, die 2017 fertig werden soll.

Ein im Frühjahr 2016 herausgegebener Erlass regelt naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Damit soll vermieden werden, dass zusätzliche Fläche für die Landwirtschaft verloren geht. Stattdessen sollen die Naturschutzmaßnahmen produktionsintegriert, das heißt durch eine naturschonende, angepasste Bewirtschaftung (die den Landwirten vergütet wird) umgesetzt werden.

Artgerechte Nutztierhaltung

Im April 2016 hat der Landtag – im Zusammenhang mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung – Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls und zur Minimierung negativer Umweltauswirkungen beschlossen. Im Juni 2016 wurde dies durch einen Beschluss ergänzt, der die Landesregierung auffordert, ein Maßnahmenprogramm zur Stärkung einer regionalverträglichen, artgerechten und flächengebundenen Nutztierhaltung zu erarbeiten. Ziel soll es sein, diese Art der Tierhaltung zu stärken. Das Maßnahmepaket soll in enger Abstimmung mit dem Tierschutzplan erstellt werden, der bis Ende 2017 vorliegen soll.

Gartenbaukonzeption

230 Millionen Euro erwirtschaftet der Gartenbau in Brandenburg jährlich auf einer Anbaufläche von 10.500 Hektar. Er ist damit ein regionaltypischer Wirtschaftszweig mit besonders hoher Wertschöpfung. Aufgrund einer Reihe von witterungsbedingten Missernten, Preisverfall und dem Russland-Embargo stehen zahlreiche Gartenbaubetriebe in einer existenziellen Krise. Deshalb hat der Landtag im Juli 2015 eine Gartenbaukonzeption beauftragt, die bis 2017 zu erarbeiten ist. Sie soll eine Analyse enthalten und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen, unter anderem durch angepasste Förderprogramme, Beratung, Nachwuchsförderung und Wissenschafts-Praxis-Dialog.

Stärkung der Fischereiwirtschaft

In Brandenburg gibt es etwa 130 Fischereibetriebe in Haupterwerb mit etwa 700 Mitarbeiter/innen. Insbesondere die Teichwirtschaft befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Mit Mitteln des Europäischen Fischereifonds werden Investitionen und Umweltleistungen in der Fischereiwirtschaft gefördert. Im Juli 2016 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, eine Agenda zur konzeptionellen Entwicklung und Stärkung der Fischerei im Land Brandenburg auszuarbeiten. Daneben wurden Maßnahmen zum Interessenausgleich zwischen Fischerei und Naturschutz, zur möglichen Einrichtung eines Ausgleichsfonds und zur verbesserten Förderung der Fischereiforschung beschlossen.

Großschutzgebiete als Modell

In Brandenburg gibt es neben dem Nationalpark „Unteres Odertal“ drei Biosphärenreservate und elf Naturparks, die jeweils durch eigene Schutzgebietsverwaltungen sowie durch die Naturwacht betreut werden. Im Zusammenwirken mit zahlreichen Akteuren in den Regionen sind diese Gebiete Modellregionen für eine umweltverträgliche Landbewirtschaftung im Einklang mit Regionalentwicklung und Naturschutz. So zeichnen sich diese Gebiete nicht nur durch Naturreichtum, sondern beispielsweise durch einen besonders hohen Anteil von Ökolandbau und durch hohe Besucherzahlen aus. Die Nationalen Naturlandschaften sind besondere touristische Anziehungspunkte. Das Land fördert unter anderem Besucherzentren in den einzelnen Gebieten, die der Umweltbildung und Tourismusinformation dienen und Regionalvermarktung unterstützen.

Ralf Christoffers, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg
Anke Schwarzenberg, Sprecherin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg


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