Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Schallschutz-Urteil: Warum nicht gleich so?

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg bezüglich der Gebäude-Belüftung im Schallschutzprogramm des BER erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag Brandenburg, Anita Tack:

Laut OVG-Urteil muss der BER künftig ein Lüftungskonzept für Häuser erstellen, die er im Rahmen seines Schallschutzprogramms dämmt und mit Lüftern ausstattet. „Der Spruch des OVG weist die Richtung für mehr Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger am Flughafen und für mehr Sicherheit bei den Schallschutz-Investitionen. Das kann für alle Beteiligten nur von Vorteil sein, denn Nachrüsten ist immer teuer und darüber hinaus ärgerlich“, so Tack.

Bedauerlich sei, dass die Flughafengesellschaft FBB im Vorfeld der Klage keine einvernehmliche Lösung angeboten habe. Die fehlenden Entlüftungskonzepte müssten nun im Nachgang bei den Betroffenen erarbeitet werden: „Es ist jetzt Aufgabe der FBB, das Urteil umzusetzen.“