Rückwirkungsrecht auf Anschlussbeiträge muss verhindert werden
Zum Umgang mit den Urteilen des OVG Berlin Brandenburg vom 12. Dezember 2007 betreffs der Herstellung des Anschlusses an Trink- und Abwassernetze erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. in der SVV Luckenwalde, Kornelia Wehlan:
Mit den Urteilen des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 können Beiträge für die Herstellung des Anschlusses an Trink- und Abwassernetze auch dann erhoben werden, wenn die Grundstücke bereits vor 1991, einbezogen dabei auch die DDR-Zeit, angeschlossen wurden. Dazu hat eine Gesetzesänderung im Jahr 2003 zum sogenannten Kommunalen Entlastungsgesetz der Regierungskoalition aus SPD und CDU im Brandenburger Landtag beigetragen. Trotzdem damals die PDS-Fraktion im Landtag auf die erhebliche Kostenbelastung für die Betroffenen
aufmerksam machte und einen Änderungsantrag zur Streichung der entsprechenden Paragrafen einbrachte, wurde das Gesetz durchgepeitscht. Für die betroffenen Eigentümer bedeutet das, dass sie nun zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden können, obwohl ihre Grundstücke bereits seit Jahrzehnten an einer öffentlichen Anlage angeschlossen sind. Dies geschieht nun auf der Grundlage, die nach heutigen Maßstäben bemessen und berechnet wird. Nicht berücksichtigt werden dabei die Eigenleistungen und Nachfeierabendleistungen die zu DDR-Zeiten
in diesem Bereich üblich waren, die die Eigentümer selbst erbrachten, aber heute nicht mehr nachweisen können. Die Linksfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde hat nun das Thema aufgegriffen, um im Versorgungsgebiet der Nuthe-Wasser-GmbH solcher Art Rückwirkungsmöglichkeiten zur Nacherhebung von Altanschlussbeiträgen zu unterbinden und ihre Vertreter in der Nuthe-Wasser-GmbH aufzufordern, in diesem Sinne wirksam zu werden. Ähnliche Anträge sind auch für die anderen Versorgungsgebiete in Vorbereitung. Für das
Versorgungsgebiet des KMS kommt erschwerend hinzu, dass der Verband am Topf des Schuldenmanagementfonds des Landes für hochverschuldete Abwasserverbände hängt. Diese sind mittels Kriterien der Landesregierung angehalten, für alle erdenklichen Einnahmen bei Gebühren und Beiträgen zu sorgen. Eine Nichtanwendung im Sinne der Möglichkeiten die sich aus dem OVG-Urteilen ergeben (Antrag der Linksfraktion in Luckenwalde), verwirkt demnach faktisch die Inanspruchnahme von notwendigen Mitteln aus dem Schuldenmanagefonds. Damit wären die ohnehin schon gebeutelten Bürger dieser Versorgungsgebiete in Anbetracht hoher Preise doppelt bestraft. Deshalb ist die Landesregierung aufgefordert hier Abhilfe zu schaffen und das sofort.