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Rechssicherheit auch im Landesinteresse notwendig

Im Zusammenhang mit dem Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ mit den darin festgelegten Nachtflugbestimmungen für den zukünftigen Flughafen Berlin – Brandenburg in Schönefeld, erklärt die Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan:

DIE LINKE bleibt bei ihrer Unterstützung aller Aktivitäten für einen optimalen Lärmschutz für die Betroffenen. Deshalb hat das auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden.Mit den Regelungen für die Randzeiten mit bis zu 100 Flugbewegungen pro Nacht im nun vorliegenden Planergänzungsbeschluss sehen auch wir den optimalen Lärmschutz für die Betroffenen nicht gegeben. Insofern bleibt für die Betroffenen nur die gerichtliche Auseinandersetzung zur Abwägung zwischen Anwohnerschutz und Flugverkehrsinteressen.

Es geht um die Klärung der Frage, ob vorrangig auf den wirtschaftlichen Nachtflugbedarf gesetzt und ob eine Verlagerung dieses Bedarfs in den Tag oder in weniger sensible Randzeiten genügend geprüft wurde. Das zu klären liegt auch im Landesinteresse. Es muss Rechtssicherheit zum Nachtflugverbot geben, damit die nötigen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können und die Inbetriebnahme des BBI nicht in Frage steht.

Die Linksfraktion wird das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bitten zu prüfen, den Bürgerverein für ihr Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss finanziell zu unterstützen. Gemeinsam mit den betroffenen Kommunen wäre das der richtige Weg, um Planungssicherheit für alle zu schaffen.