Mieterstromprojekte möglich
Der Bundestag hat gestern eine neue Förderung von Mieterstromprojekten beschlossen. Dazu erklärt die stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag Brandenburg, Anita Tack:
Solarstrom soll künftig auch dann gefördert werden, wenn er (ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung) direkt an den Endverbraucher mit der Solaranlage geliefert und von diesem selbst verbraucht wird. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens 40 Prozent der Fläche des Gebäudes dem Wohnen dienen. „Positiv ist, dass Mieterinnen und Mieter die Entscheidung für oder gegen den Bezug von Mieterstrom selbst treffen können. Aber die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage bleibt dennoch für den Mieterstrom erhalten. Deshalb ist das Gesetz halbherzig", so Anita Tack.
Darüber hinaus müssen Vermieterinnen und Vermieter, die eine Solaranlage installierten, darauf künftig Gewerbesteuer zahlen und verlieren die bisherigen Steuervergünstigungen, so ihre Kritik. Dennoch hält DIE LINKE die neue Regelung für einen Schritt in die richtige Richtung. Eine Qualifizierung in der kommenden Wahlperiode ist aber dringend erforderlich.
