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Landesvergabegesetz verhindert Armutslöhne - Kommunen in der Pflicht

Zur Verabschiedung des Brandenburgischen Vergabegesetzes durch das Parlament erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN Teltow-Fläming und hiesige Landtagsabgeordnete, Kornelia Wehlan:

Mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz setzt die Rot-Rote Koalition eines ihrer zentralen Themen aus dem Koalitionsvertrag um.

Ab dem 1. Januar 2012 werden auch alle Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Aufträge ab 50 Tausend Euro nach gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Sie dürfen öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Stundenlohn von mindestens 8 € zahlen.

Dies wird die Einkommenssituation von Beschäftigten örtlicher Unternehmen – wenn der Auftraggeber die öffentliche Hand ist – wesentlich verbessern.

Mit dem Gesetz soll - wenigstens auch zum Teil - einer unhaltbaren Entwicklung begegnet werden: Immer mehr Menschen arbeiten im öffentlichen Auftrag, können davon aber nicht leben und müssen zusätzlich aufstockende Mittel bei den Jobcentern beantragen.

In einer Entschließung des Landtages zum Gesetz wird darauf hingewiesen, weitere Maßstäbe für Vergaben, wie z. B. soziale und ökologische Kriterien sowie europäische Regelungen einzuhalten.

Zur Erläuterung:

Eine Mindestlohnkommission soll dem Landtag im II. Quartal 2012 einen Bericht zur weiteren Gestaltung der Lohnuntergrenze vorlegen. Dies ist der erste Schritt für das Land Brandenburg existenzsichernde Löhne in dem Bereich durchzusetzen, den die öffentliche Hand und damit die Politik zu verantworten hat. Darüber hinaus wird sich Rot-Rot auch weiterhin für einen bundesweiten existenzsichernden Mindestlohn einsetzen. Eine politische Forderung, für die es in der vergangenen Legislaturperiode auch keine Mehrheit im Brandenburgischen Landtag gab.

Durch das Vergabegesetz werden die Vergabestellen in die Lage versetzt, rechtssicher das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen. Der Auftragswettbewerb wird nicht mehr durch die niedrigsten Lohnkosten, sondern über die Qualität der ausführenden Leistung bestimmt. Im Bereich des ÖPNV wird statt der Mindestvergütung eine Tariftreueregelung getroffen. Diese Beschäftigten müssen nach dem jeweils geltenden einschlägigen und repräsentativen Entgelttarifvertrag entlohnt werden. Den Kommunen, die vom Volumen her die größten öffentlichen Auftraggeber sind, wird ein finanzieller Ausgleich für etwaige Mehrbelastungen beim Verwaltungsaufwand gewährt.

Die Fraktion DIE LINKE. ermuntert die Kommunen, schnellstmöglich die Voraussetzungen in ihren Vergabestellen bzw. Verwaltungen für die zukünftigen Mindestanforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe im Land Brandenburg zu prüfen, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können.