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Konni Wehlan meldet sich zu Wort

In einem Zeitungsbeitrag hat die CDU-Landeschefin Saskia Ludwig jüngst ein düsteres Bild von Brandenburg gezeichnet und damit für große Aufregung bis in ihre eigene Parteimitgliedschaft gesorgt. Selbst der Oppositionspartner FDP distanzierte sich deutlich und riet Ludwig, sich in der Debatte zu mäßigen und „sprachlich abzurüsten“ und stellte ausdrücklich fest: „Die Demokratie in Brandenburg ist nicht unterhöhlt.“ und sie (Frau Ludwig) solle nicht „Maß und Ziel“ aus den Augen verlieren. Dass die hiesige CDU in Teltow-Fläming, anders als beispielsweise in Ostprignitz-Ruppin, die Ausbrüche von Frau Ludwig als „völlig richtig“ beschreibt, verwundert nicht, ist doch damit wieder ein Anlass gegeben, die seit Wochen durch Danny Eichelbaum erhobene Forderung nach erneuter Überprüfung aller Richter zu thematisieren. Der Landtag hat zur Sachlage bereits vor Wochen debattiert. Diejenigen, die als Richter oder Staatsanwalt in den Dienst des Landes Brandenburg 1990 übernommen werden wollten, wurden vor ihrer „Ernennung auf Probe“ auf Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit geprüft. Eingeschlossen war ebenfalls eine umfangreiche Analyse ihrer Beteiligung an Strafverfahren jeglicher Art in der DDR. Die Richterwahlausschüsse und Staatsanwaltsberufungsausschüsse, in denen die CDU damals vertreten war, erhielten alle Informationen. Nach Auswertung der Materialien konnte jeder Betreffende mit 2/3-Entscheidung des Gremiums übernommen werden. Eine weitere Überprüfung erfolgte, als es um die Übernahme auf Lebenszeit ging. Wollte jemand befördert werden, gab es eine erneute Prüfung. Selbst die Rosenholz-Dateien wären bei Relevanz einbezogen worden, denn die Birthler-Behörde war bis zum 28.12.2006 gehalten, auch ohne Anfrage dem Land neue Erkenntnisse mitzuteilen. Das hat sie nicht getan. In den zehn Regierungsjahren der CDU mit den Justizministerinnen Frau Riechstein und Frau Blechinger und dem Innenminister Herrn Schönbohm, gab es keine Zweifel an diesem rechtsstaatlichen Tun. Und insofern ist die Einschätzung des Justizministers der LINKEN, Volkmar Schöneburg, nur folgerichtig: „Beim jetzigen Stand der Dinge und in Anbetracht der Überprüfungen bis 2006 gehe ich davon aus, dass es für eine Überprüfung keinen Anlass gibt. Werden neue Fälle hochgespült, würden Einzelfallprüfungen selbstverständlich erforderlich. Dienstrechtliche Konsequenzen wären dann nicht auszuschließen.“

Für DIE LINKE steht fest, dass diejenigen, die Repression vor 1990 hier erlebten, im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen müssen. Sie bleiben sensibel dafür, ob Menschen, die an Rechtsverletzungen beteiligt waren, heute wieder Repressionsmaßnahmen einleiten könnten. Sie bleiben sensibel, ob wir es ernst meinen mit dem Neuanfang 1990 im Land. Sie dürfen auch nach 20 Jahren kritische Fragen stellen, wir schulden ihnen Respekt. Ihre Sensibilität werden wir nicht gering schätzen und sie haben zuallererst Anspruch auf Aufarbeitung. Doch wird hier an Aufarbeitung gearbeitet? Mein Eindruck ist eher: nein. Hier werden keine Hintergründe, Zusammenhänge, Wirkungsmechanismen, ideologische Verbrämung, falsche Sicherheitsdoktrin aufgearbeitet. Hier werden Namen gesucht und zur Schau gestellt, Taten aus dem Zusammenhang gerissen, sogar der Wehrersatzdienst beim Wachregiment zur hauptamtlichen Mitarbeit umgedeutet. Daher kommen wir mit der öffentlichen Debatte nicht weiter: Es wird nichts Neues geleistet, es bleibt bei alten Denk- und Verhaltensmustern.