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Anita Tack MdL

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Gesetz zur soziale Wohnraumförderung sichert mehr bezahlbaren Wohnraum

Mit den Gesetzen zur sozialen Wohnraumförderung und zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum werden die Möglichkeiten für mehr Wohnraum und für bedürfnisgerechte Wohnformen geschaffen. Die Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein wurden erhöht. Damit kann die Zahl der Anspruchsberechtigten bei gefördertem Wohnraum für Familien, Studierende und ältere Menschen erheblich erweitert werden.

Und DIE LINKE hat noch weitere Forderungen durchgesetzt: Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien ist darauf zu achten, dass Studierenden ohne unnötige bürokratische Hürden der Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht wird. Für Wohnraum mit kleiner Fläche unter 50 qm sollen die generellen Förderbedingungen für Sanierung im Bestand angewandt werden. Das ist insbesondere für Single-Haushalte älterer Menschen und auch für Studierende wichtig. Nichtkommerzielle Baugemeinschaften sollen als Fördernehmer eingestuft werden. Damit kann Grund und Boden dauerhaft dem Markt und damit der Spekulation entzogen werden, weil das Haus denen gehört, die selbst darin wohnen.

Beschlussempfehlung zur Wohnraumförderung Drucksache 6/11369; Beschlussempfehlung zum Verbot der Zweckentfremdung Drucksache 6/11370; zum Mitschnitt der Rede