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Dr. Kirsten Tackmann, Mitglied des Deutschen Bundestages

Bundesregierung muss beim Thema Qualzucht nachsitzen

„Trotz des Qualzuchtverbots in § 11b Tierschutzgesetz (TierSchG) leiden Tiere weiter unter unverantwortlichen Zuchtzielen. Offensichtlich reichen nach wie vor Regelung und Umsetzung nicht aus, um Qualzucht bei Heim-, Haus- oder Nutztieren wirksam zu verhindern. Es ist mal wieder nur ein Tippelschritt in die richtige Richtung, wenn die Bundesregierung nun wenigstens bei Hunden ein Ausstellungsverbot regeln will, um die „Nachfrage“ zu reduzieren. Zumal es beim Thema Qualzucht sowieso nicht nur um Hunde geht. Es darf aber nicht dabei bleiben, dass Tierärzt*innen im Einzelfall und nach Empfehlungen entscheiden müssen, denn so wird der Konflikt auf deren Rücken und auf Kosten der Tiere ausgetragen.

Stattdessen muss die Bundesregierung endlich ihre bestehende Ermächtigung nutzen und in einer Rechtsverordnung erblich bedingte Veränderungen und Verhaltensstörungen näher bestimmen und das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien verbieten oder beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 des oben genannten Paragrafen führen kann.

Außerdem muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Gutachten zu §11b TierSchG aktualisieren. Daran wird sich die Ernsthaftigkeit der Umsetzung des Qualzuchtverbotes messen lassen müssen.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage zu den Ambitionen für bessere Vermeidung von Qualzüchtungen.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Darüber hinaus wird dringend eine kritische Diskussion zu Zuchtzielen bei Tieren gebraucht. Dabei geht es nicht nur um die Tiergesundheit beeinträchtigende Schönheitsideale bei Haustieren. Auch bei Nutztieren müssen die Zuchtziele von Maximalleistung wieder auf ausgewogene Leistung umgestellt werden, ob bei Puten mit übergroßem Brustfleischansatz, Turbomasthähnchen oder maximale Milchleistung. Das heißt auch, Zweinutzungsrassen statt töten „nutzloser“ männlicher Küken oder „überzähliger“ männlicher Kälber.

Tiergesundheit muss in den Mittelpunkt gestellt werden. Dass die Gesetzeslage dafür nicht klar genug ist, darauf weist unter anderem auch die Bundestierärztekammer mit der Arbeitsgruppe ‚Qualzucht bei Nutztieren‘ seit 2019 hin. Im Zusammenhang mit dem großen Dialog zwischen Gesellschaft und Fachleuten zur Zukunft der Tierhaltung werden tierschutzgerechtere Standards gebraucht. Ethisch vertretbar statt Maximum. Dafür werden proaktive Regelungen gebraucht, die Tierhalter*innen und Tiere unterstützen, aber auch kostendeckende Erzeugerpreise.“