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Unsere Anträge und Anfragen in der III. Wahlperiode (2003-2008):

Kostenübernahme für Klassenfahrten

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 28. April 2008

Der Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird beauftragt,

  • umgehend die geltende Richtlinie für die Kostenübernahme für Klassenfahrten zu verändern, um zu sichern, dass für anspruchsberechtigte Kinder die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ungekürzt übernommen werden und dass auch Kinder aus Familien mit geringen Einkommen bei Bedarf Mittel für solche Klassenfahrten erhalten können;
  • zu klären, auf welcher Grundlage und über welchen Weg (Antragstellung) betroffene Kinder und Jugendliche im Landkreis Teltow-Fläming aus dem Schulsozialfonds, der durch die Landesregierung neu aufgelegt wird, Mittel für besondere Problemlagen erhalten können. Dazu notwendige Verfahrensfragen in Verantwortung des Landkreises sind zeitnah zu klären.

Begründung:

In der Ausgabe der MAZ vom 22. März 2008 wurde auf der Seite fünf informiert, dass der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg den Landkreis Teltow-Fläming dazu angehalten hat, eine hier geltende Regelung zu den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten außer Kraft zu setzen. Hintergrund ist der Fall eines Empfängers von Arbeitslosengeld II, dessen Sohn für eine Klassenfahrt 190 Euro zahlen musste. Der Mann habe eine Erstattung beantragt, jedoch nur 103 Euro erhalten. Diese Summe sei in einer internen Richtlinie des Kreises als Maximalbetrag angegeben gewesen. Nach einer Beschwerde beim Petitionsausschuss erhielt der Hartz-IV-Empfänger Recht. Das Sozialministerium bestätigte, dass die einmalige Beihilfe in voller Höhe erstattet werden müsse. Diesem Ziel dient der erste Antragspunkt, eingeschlossen die Bedarfe für Kinder aus Familien die nicht Leistungsbezieher sind. Verweisen möchten wir an dieser Stelle auf das SGB II § 23 (3).

Aus den Medien war auch zu entnehmen, dass die Landesregierung sich auf einen Schulsozialfonds für besondere Problemlagen von Kindern und Jugendlichen geeinigt hat. Der Sozialfonds soll im Jahr nur mit zwei Millionen Euro ausgestattet werden. Deshalb sind durch den Landkreis frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit  Kinder und Jugendliche aus Teltow-Fläming finanzielle Leistungen erhalten können. Es sollte nicht an der zeitnahen Sicherung notwendiger Verfahrensfragen in Verantwortung des Landkreises liegen, mögliche Mittel nicht abzurufen.

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 28. April

Am 10.12.2007 wurden wir im Bericht der Geschäftsführerin der ARGE TF über die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II informiert, die einer Handlungsrichtlinie zu Grunde liegen. Schriftlich wurden uns dazu entsprechende Materialien übergeben, aus denen sich aus unserer Sicht Handlungsbedarf ergibt.

Der Kreistag möge beschließen:

  1. In jedem Fall einer wegen Überschreitung der Richtwerte notwendigen Überprüfung der Angemessenheit der laufenden Unterkunftskosten wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Bei dieser Einzelfallprüfung ist ein Ermessensspielraum in Höhe von bis zu zusätzlichen 10 % der Richtwerte zu nutzen, der u.a. berücksichtigt:
  • die konkreten Lebensbedingungen der oder des Antragsstellenden (z.B. Familien oder Alleinerziehende mit Kindern; Menschen mit Behinderungen; Menschen, die bereits über 60 Jahre alt sind; Schwangere);
  • Art der Heizung und Besonderheiten der Heizmaterialbeschaffung (z.B. bei Ölheizungen);
  • großen Konzentrationen von Leistungsempfängern in Wohnquartieren entgegenzuwirken;

2. Bei selbst genutztem Wohneigentum werden die mit dem Hausgrundstück oder der Eigentumswohnung verbundenen Belastungen wie Schuldzinsen für Hypotheken in angemessener Höhe (vergleichbar mit den Richtwerten nach Ziffer 1.), Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins sowie Heiz- und Nebenkosten wie bei Mietwohnungen übernommen. Sofern hinsichtlich der Stundung von Tilgungsraten mit dem finanzierenden Kreditinstitut keine Vereinbarung erzielt werden konnte und in der Folge die Wohnungslosigkeit droht, ist im Ausnahmefall die Übernahme von Tilgungsraten auf der Grundlage von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB II als Darlehen möglich. Darüber wird mit dem Hilfebedürftigen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen. Dabei sind die Rückzahlungsmodalitäten für den Fall der Beendigung der Hilfebedürftigkeit festzulegen.

3. Vor jeder Aufforderung zum Umzug in preiswerteren Wohnraum ist in jedem Fall eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Sie soll sichern, dass die Aufwendungen für einen notwendigen Umzug geringer sind als die weitere Übernahme der höheren Wohnkosten für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Im Falle eines derartigen Umzugs in preiswerteren Wohnraum werden mögliche Mietkautionskosten und Genossenschaftsanteile auf der Grundlage von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 SGB II als Darlehen übernommen. Dafür sind Darlehensverträge abzuschließen, die u.a. die Rückzahlungsansprüche im Falle der Beendigung der Hilfebedürftigkeit sowie die Einbeziehung von zur Auszahlung gelangenden Mietkautionen bzw. Genossenschaftsanteilen aus dem bisherigen Mietverhältnis, die erneut für diesen Zweck eingesetzt werden können, regeln. Die Umzugskosten werden in angemessenem Umfang erstattet. Sofern im Einzelfall notwendig, werden unvermeidbare doppelte Mietzahlungen als Wohnungsbeschaffungskosten erstattet, ebenso wie weitere Wohnungsbeschaffungskosten, wenn sie als unvermeidbar zur Anmietung preiswerteren Wohnraums nachgewiesen werden.

4. Maßnahmen zur Senkung der Wohnungskosten werden in der Regel nicht verlangt:
a) bei schwerer Krankheit oder Behinderung;
b) bei über 60-jährigen Hilfeempfangenden;
c) nach mindestens 15-jähriger Wohndauer;
d) bei einmaligen oder kurzfristigen Hilfen;
e) bei Alleinerziehenden mit Kindern;
f ) bei kinderreichen Familien (ab drei Kinder).

5. Von Amts wegen werden im gesamten Landkreis einmal jährlich die Betriebskosten überprüft. Mit der Überprüfung können externe Sachverständige beauftragt werden. Sollten bei den Überprüfungen ungerechtfertigte Preiserhöhungen festgestellt werden, sind diese auf Aufforderung der Kreisverwaltung durch die jeweiligen Vermieter zu begründen. Dies soll u. a. überhöhte Betriebskosten verhindern, die inzwischen zu einem wesentlichen Faktor für überhöhte Wohnkosten geworden sind. Im Ergebnis können die Erstattungsbeträge an die durchschnittliche Preisentwicklung angepasst werden.

6. Gemäß § 22 Abs. 5 SGB II erfolgt die Übernahme von Mietschulden, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. Dies umschließt auch die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus werden Mietschulden übernommen, wenn einer Bedarfsgemeinschaft mit schulpflichtigen Kindern die Wohnungslosigkeit droht.

7. Zu den Kosten der Unterkunft gehört gemäß § 7 Abs. 2,  Satz 2 der VO zu §82 SGB XII der Instandsetzungsaufwand bei Wohneigentum. Auch im Hinblick einer unbürokratischen und praktikablen Bearbeitung wird im Sinne der o. g. Verordnung die Instandsetzungspauschale angewendet.

Berichterstattung des Landrates/ Flughafenkoordinators zum aktuellen Stand für ein wirkliches "Bündnis am Boden"

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 28. April

Unmittelbar nach dem Leipziger Urteil zum Standort des Flughafen BBI in Schönefeld wurde der Ministerpräsident, Matthias Platzeck, mit den Worten wiedergegeben, dass es nun nicht mehr um die Standortfrage, sondern um ein „Bündnis am Boden“ im Sinne der Lösung der Betroffenenprobleme ginge. Dazu bestehen aber aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umlandgemeinden des Großflughafens BBI noch viele Unklarheiten, vor allem hinsichtlich eines umfassenden Lärmschutzes der Betroffenen und Ausgleichsleistungen für Gemeinden. Konkret werden gefordert:

  • das Nachtflugverbot in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr,
  • ein Gesundheitsumbaukonzept (Beschlusslage im letzten Kreistag),
  • Wertausgleiche für Grundstücke im verlärmten Bereich, wenn diese bei einem Verkauf nicht mehr den Bodenrichtwert von 1996 erzielen,
  • ein Ausgleich für stark betroffene Gemeinden nach dem „Wiener Modell“,
  • Unterstützung der Forderungen der Gemeinden im Ergebnis des Dialogforums.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstützt diese Forderungen und ist der Meinung, dass für ein wirkliches „Bündnis am Boden“ auch der Landkreis und die Kreisverwaltung Verantwortung tragen. Insofern ist es wichtig zu wissen, inwieweit die Forderungen durch die Kreisverwaltung unterstützt werden, welche Aktivitäten dazu auf den Weg gebracht wurden und welche weiteren Maßnahmen mit den Gemeinden folgen werden bzw. wo weiterer Handlungsbedarf auch für den Kreistag gesehen wird.
Von besonderem Interesse ist die Darstellung der Möglichkeiten des Landkreises im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der BADC GmbH, deren Ziele und Organisationsformen von einigen Gemeinden durchaus kritisch gesehen werden.

Sozialticket - Ver.di spricht von Mogelpackung

Anfrage der Kreistagsabgeordneten Kornelia Wehlan

Als Mogelpackung hat die Gewerkschaft Ver.di das geplante Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr in Brandenburg kritisiert. „Von einem bereits versprochenen landesweit nutzbaren Sozialticket, das nicht mehr als 30 Euro kosten sollte, ist man jetzt bei einem kreisübergreifenden Ticket für 68 Euro angelangt.“, hieß es in einer Mitteilung. Da am 22. April 2008 der Aufsichtsrat des VBB zur Einführung des Sozialtickets tagt und beschließt, frage ich die Kreisverwaltung:

1. Wie sind die genauen Konditionen des Sozialtickets und wann wird das Ticket eingeführt bzw. wirksam?

2. Welche Unterschiede gibt es zum jetzt geltenden kreislichen Sozialticket?

3. Ist vorgesehen auch Tageskarten zukünftig möglich zu machen, da Betroffene den für sie nach wie vor hohen Monatsbetrag als Grund für die Nichtinanspruchnahme anführen und mit der Tageskarte eine geringere finanzielle Belastung verbinden?

"Kreise kritisieren Koalition"

Anfrage der Kreistagsabgeordneten Kornelia Wehlan

Unter dieser Schlagzeile wurde in der MAZ vom 18. März 2008 großer Unmut aus Kreisen wiedergegeben, im Umgang mit der Abschaffung der Beitragspflicht für den Schülertransport durch die SPD und CDU-Koalition im Brandenburger Landtag. „Was nach Wahlfreiheit klingt, setzt den Kreisen in Wahrheit die Pistole auf die Brust, sagt Paul-Peter Humpert, Geschäftsführer des Landkreistages.“ Denn, konnte man sich vorher auf die Beitragspflicht im 2003 von SPD und CDU beschlossenen Schulgesetz berufen, wird dieser Passus zukünftig gestrichen. Man kann unserem Dezernenten Herrn Albrecht nur zustimmen, der im Artikel mit den Worten zitiert wird: „Die Kreise stehen dann moralisch in der Pflicht“. Daran ändert auch die Aussage des SPD-Fraktionschefs Günter Baaske nichts, der darauf verweist, dass der Landkreis Teltow-Fläming wie auch neun andere hoch verschuldete Landkreise (von insgesamt 14) gar nicht auf Beiträge verzichten dürfen.

Was bleibt ist die landesgesetzliche Aufhebung der Beitragspflicht für den Schülertransport ohne gleichzeitig für eine ausreichende finanzielle Absicherung dieser Aufgabe zu sorgen. Die Kreise werden allein gelassen und zukünftig ausschließlich der Adressat für Elternproteste. Das Land hat sich 2003 aus der Kostenbeteiligung für Schülerbeförderung zurückgezogen. Die jetzt in Aussicht gestellten vier Millionen Euro Mitfinanzierung durch das Land sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Prognosen gehen davon aus, dass ca. 25 Millionen Euro für eine wirkliche Abschaffung der Beitragspflicht im Land notwendig wären.

Ich frage die Kreisverwaltung:

1. Wie bewerten Sie den dargestellten Sachverhalt und können Sie der neuen Regelung Positives abgewinnen?

2. In welcher Art und Weise haben Sie vor, zukünftig den Schülertransport finanziell zu regeln?

3. Wie wirkt sich dabei der Zuschuss des Landes aus?

Umgang mit Bodenreformflächen im Landkreis

Dringliche Anfrage der Kreistagsabgeordneten Kornelia Wehlan

Der Landkreis Teltow-Fläming hat sich an der jetzt vom Bundesgerichtshof als "sittenwidrig" gerügten Enteignungspraxis des Landes im Umgang mit Bodenreformflächen als einziger Kreis nicht beteiligt. So wurden entgegen der Praxis der Landesregierung die Bodenreformflächen unbekannter Erben im Kreis durch die Service-Agentur treuhänderisch verwaltet. Diese Verfahrensweise nach rechtsstaatlichen Grundsätzen wird durch meine Fraktion ungeteilt anerkannt und zeugt von einer rechtspolitisch fachkompetenten Arbeit der Verwaltung.

Ich frage die Kreisverwaltung: 

  1. Welche Bewertungsmaßstäbe fanden für unseren "Alleingang" Anwendung, wie viele Fälle gab es insgesamt und wie gestaltete sich die Suche nach unbekannten Erben?
     
  2. Wie ist der aktuelle Stand der treuhänderisch verwalteten Bodenreformflächen? Welche Probleme sehen Sie?

Kreise werden verantwortlich gemacht

Anfrage der Kreistagsabgeordneten Kornelia Wehlan

In den letzten Tagen überschlagen sich die Meldungen zur weiteren Aufgabenübertragung an die Landkreise. So sollen nach Auffassung der Landesregierung und der sie unterstützenden Fraktionen von SPD und CDU die Kreise Sozialtickets einrichten und auch finanzieren. Die jüngste Initiative der SPD-Landtagsfraktion, ausgehend von ihrer Klausur in Neuruppin, sieht zukünftig auch die Entscheidungsgewalt über entgeltliche bzw. unentgeltliche Schülerbeförderungskosten bei den Kreisen. Dazu soll, vorausgesetzt der Koalitionspartner CDU spielt mit, das Schulgesetz verändert werden.

Nun sind aber schon die Kreise mit der fehlenden Ausfinanzierung der Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung konfrontiert und damit verbundenen Mehrausgaben. Was bleibt ist der Fakt, dass immer mehr Aufgaben auf die Kreise abgewälzt werden und kein entsprechender Kostenersatz erfolgt. Der Buhmann ist dann nicht mehr das Land, sondern der Kreis.

Ich frage die Kreisverwaltung:

 Wie bewerten Sie solcher Art Initiativen, vor allem hinsichtlich der Notwendigkeit für entsprechende Kostenerstattung durch das Land zu sorgen?

Wirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Hartz-IV-Verwaltungspraxis auf die ARGE des Landkreises

Anfrage der Kreistagsabgeordneten Maritta Böttcher und Hans-Jürgen Akuloff

Die derzeitige Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit ist verfassungswidrig. Dieses Urteil vom 20. Dezember 2007 weist einmal mehr auf die unprofessionelle Hartz-IV-Gesetzgebung hin. Die Folgen dieses Urteils dürfen jetzt nicht auf dem Rücken der Menschen ohne Erwerbsarbeit bzw. mit geringem Einkommen ausgetragen werden. Niemand darf sich Sorgen machen müssen, dass er plötzlich leer ausgeht. Die Beschäftigten in den Jobcentern müssen wissen, dass ihre Arbeitskraft auch zukünftig gebraucht wird. Insbesondere ist die finanzielle Unterstützung unabhängiger Beratungsstellen für Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen durch Bund, Land und Kommunen sicherzustellen. Der Bund muss zügig an einer Lösung arbeiten. Im Kreis ist die ARGE jetzt zumindest auf einem Stand, dass die "Anfangsschwierigkeiten" allmählich ausgeräumt werden konnten. Es ist auch richtig, dass die Kommunen als Partner eingebunden wurden und das sollte auch so bleiben.

Fragen:

  1. Welche Vorstellungen gibt es seitens des Kreises unabhängig vom speziellen Regierungshandeln?
     
  2. Wie wird gesichert, dass durch Ungewissheit jetzt die Arbeit der ARGE und damit die Betroffenen nicht unter dem Urteil leiden?
     
  3. Welche Maßnahmen werden gerade in Anbetracht der Verunsicherung getroffen, die umfassende Beratung über die sozialen Rechte der Betroffenen als gleichwertige Zielsetzung der Träger zu erfüllen?
     
  4. Wird dennoch die Qualitätssicherung vorangetrieben durch die unbefristete Einstellung einer ausreichenden Anzahl von Personal?
     
  5. Wodurch wird die Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verbesserung der Beratungsqualität stets auf aktuellstem Stand gehalten?

Berichterstattung des Landrates zum aktuellen Stand der Bearbeitung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. "Einführung eines Sozial- und Familienpasses"

Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Sitzung des Kreistages am 18.02.2008

Die Fraktion DIE LINKE. hat am 23. April 2007 einen Antrag in die Kreistagssitzung eingebracht. Mit diesem Antrag wurde die Kreisverwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Einrichtung eines Sozial- und Familienpasses im Landkreis Teltow-Fläming zu erarbeiten. Das Anliegen des Sozial- und Familienpasses besteht darin, einkommensschwachen Bürgern die Teilhabe am sozialen, sportlichen und kulturellen Leben im Landkreis zu ermöglichen. Auch werden Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt, um eine gemeinsame aktive und bildungsmäßige Freizeit zu gestalten. Und besonders wichtig -  mit diesem Pass soll eine warme Mittagsmahlzeit für Kinder und Jugendliche verbunden sein.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. wurde zur weiteren Bearbeitung und Beratung in die Verwaltung, die Fachausschüsse und Fraktionen gegeben. Mit der Entscheidung des Kreistages zur Einführung eines Sozialtickets sieht die Fraktion DIE LINKE. schon einen wesentlichen Teil des Antrages erfüllt (Ermäßigte bzw. unentgeltliche Nutzung des ÖPNV).

Weitere wichtige Eckpunkte des Antrages, wie zur Übernahme von Kosten durch den Kreis für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für kulturelle Veranstaltungen des Kreises und in kreislichen Einrichtungen, sind noch in Diskussion.

Mit der Berichterstattung des Landrates soll über den aktuellen Diskussionsstand und Möglichkeiten zur weiteren Umsetzung der Eckpunkte berichtet werden.

Berichterstattung des Landrates zur Umsetzung des Beschlusses des Kreistages - Erhalt der Oberschule "Otto Unverdorben" in Dahme/ Mark

Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 18.02.2008

Im Rahmen der Diskussion zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Teltow-Fläming im Juni 2007 sprach sich der Kreistag auf Initiative der Fraktion DIE LINKE. für den Erhalt der Oberschule "Otto Unverdorben" in Dahme/ Mark aus. Der Landrat wurde beauftragt, in diesem Sinne gegenüber dem zuständigen Bildungsministerium wirksam zu werden, um den Oberschul-Standort im südlichsten Teil des Landkreises Teltow-Fläming auch zukünftig zu sichern.

Wie aktuelle Informationen zeigen, können zukünftig siebente Klassen an Einzelstandorten auch mit 30 Anmeldungen eingerichtet werden. Darüber hinaus hat das Bildungsministerium verkündet, dass Schulen künftig auch mit 50 statt wie bisher mit mindestens 60 Anmeldungen elfte Klassen eröffnen können. Deshalb sollten in der Berichterstattung des Landrates neben den Initiativen der Kreisverwaltung und dem aktuellen Stand zum Erhalt der Oberschule "Otto Unverdorben" auch diese Fragestellungen berücksichtigt werden, da sie für die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Teltow-Fläming Auswirkungen haben können.

Beispielsweise war der Verlust der gymnasialen Oberstufe an der Sportbetonten Gesamtschule in Luckenwalde von wenigen Schülern abhängig. Mittlerweile ist aus der Gesamtschule eine Oberschule geworden. Nach wie vor stellt sich aber die Frage, ob eine Gesamtschule im Landkreis, wie die in Dabendorf ausreichend ist und ob im Süden des Landkreises eine Gesamtschule eingerichtet werden müsste, um Chancengleichheit zu sichern, was nicht im vollen Umfang mit einem Fachabitur am Oberstufenzentrum erreicht wird.

Förderung der in der Region ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen

Anfrage von Kornelia Wehlan

Wenngleich insbesondere im Norden unseres Landkreises größere Industriepotentiale bestehen, die Arbeitsplätze erhalten (und das ist auch gut so), ist eine stabile Struktur kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie für ländliches Gewerbe im Kreis mindestens ebenso wichtig, um Arbeitsplätze - oftmals fern der Zentren - zu sichern. Dabei sind gerade diese Unternehmen mit besonderen Problemsituationen, wie ungenügende Eigenkapitalausstattung, Marktschwankungen und fehlende Binnenkaufkraft konfrontiert und man hat den Eindruck, dass sie oftmals von der „Großen Politik“ vergessen werden.

Der Landkreis hat vor allem über das öffentliche Vergabewesen und seine Gesellschaften die Möglichkeit, zur Sicherung der in der Region ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen beizutragen.

Ich frage die Kreisverwaltung:

  1. In welcher Art und Weise findet die Begrifflichkeit "in der Region ansässige kleine und mittlere Unternehmen und Dienstleister" im kreislichen Vergabewesen Anwendung?
     
  2. Wie hoch war das kreisliche Vergabevolumen in den Jahren 2003 bis 2007 und in welcher Höhe sind öffentliche Mittel für Bauvorhaben und Leistungen an die in der Region ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen und Dienstleister vergeben worden?
     
  3. Bestätigt die Analyse des kreislichen Vergabewesens die Auffassung, dass immer dann, wenn Planungsleistungen die Region verlassen, auch die Bauleistungen außerhalb der Region vergeben werden?
     
  4. In welcher Art und Weise sind bei Vergaben die Möglichkeiten zur freihändigen Vergabe und die beschränkte Ausschreibung angewendet worden?
     
  5. Sind in den kreislichen Ausschreibungsbedingungen Kriterien wie Tariftreue und kleine Vergabe- sowie Leistungslose verankert und wie bewerten Sie deren Anwendung?
     
  6. Harmonieren die Vergabebedingungen der Kreisverwaltung mit denen der kreiseigenen Gesellschaften oder sehen Sie Handlungsbedarf?

Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit

Anfrage von Kornelia Wehlan

Nach Angaben von Sozialministerin Ziegler (SPD) gab es im Oktober dieses Jahres 58.322 Langzeitarbeitslose in Brandenburg. Das seien rund 8.000 weniger als vor Jahresfrist. Die Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit im Osten seien andere als im Westen, betonte Ziegler. Hier gebe es in vielen Bereichen „schlichtweg keine Arbeitsplätze“. Verwiesen wird auf die Möglichkeiten des Regionalbudgets.

Ich frage die Kreisverwaltung:

  1. Wie ist die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit im Kreis (bitte aufschlüsseln nach Arbeitsamtsbereich Zossen und Luckenwalde und für den Monat Oktober der Jahre 2005, 2006, 2007)?

2. Welche Entwicklung ist dabei bei Jugendlichen bis 25 Jahre und bei älteren Arbeitslosen bis 55 Jahre sowie bei Frauen zu verzeichnen?

3. Hat es 2007 Neuanträge von Bedarfsgemeinschaften im Arbeitsamtsbereich Zossen bzw. Luckenwalde auf Hartz IV gegeben (Wenn ja - Anzahl bitte aufschlüsseln)?

4. Wie ist insgesamt die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Kreis (Oktober 2007 zu Oktober 2006) und wie viele Betroffene gibt es?

5. Wie viele Kinder bis 14 und Jugendliche bis 18 sowie bis 25 Jahre leben in Bedarfsgemeinschaften?

6. Wie viele so genannte Aufstocker gibt es im Kreis (die zu ihrem Arbeitseinkommen noch Hartz-IV-Leistungen erhalten müssen, um leben zu können)?

7. Wie wirken sich die Möglichkeiten zur Anwendung des Regionalbudgets im Kreis gegenüber früheren Arbeitsmarktmaßnahmen aus? Wie viel Geld hat der Kreis insgesamt mehr für Arbeitsmarktförderung zur Verfügung in 2007 gegenüber 2006 und 2005?

8. Wie bewerten Sie insgesamt die Möglichkeit mit dem Regionalbudgets eigene Arbeitsmarkt-Projekte anschieben zu können und welche Erfahrungen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gibt es bereits?

9. Inwieweit sehen Sie Möglichkeiten für die Anwendung des kommunalen Kombilohns, über den durch staatliche Förderung dreijährige Jobs in Kommunen und Wohlfahrtsunternehmen geschaffen werden sollen?

Einrichtung eines Sozial- und Familienpasses für den Kreis Teltow-Fläming

Antrag zur Kreistagssitzung am 23. April 2007

Der  Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, zur Einrichtung eines Sozial- und Familienpasses im Landkreis Teltow-Fläming. Dieser soll:

  1. die aktuellen Sozialregelungen des Landkreises umfassen, die es für Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und/oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) bereits gibt (Siehe Antwort zur 3. Frage des Abgeordneten Helmut Scheibe der Fraktion DIE LINKE.PDS Nr.: 3-0940/06-KT) und

2. weitere Regelungen ermöglichen. Dazu werden die aktuellen Sozialregelungen des Landkreises auf alle Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und/oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erweitert (Z.B. ist die Benutzung der Sporthallen des Landkreises außerhalb des Schulbetriebes gegenwärtig nur für Mitglieder von gemeinnützigen Kinder- und Jugendsportgruppen gebührenfrei gestellt).

Darüber hinaus sollen folgende Eckpunkte bei der Erarbeitung des Vorschlags der Verwaltung einbezogen werden:

  • Zuschüsse zu Essengeldbeiträgen für Kita, Hort und Schulen, die in kreislicher Trägerschaft sind;
  • Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung für kulturelle Veranstaltungen des Kreises;
  • Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung für den Zutritt zu kreislicher Einrichtungen (Museum);
  • Ermäßigte bzw. unentgeltliche Nutzung des ÖPNV.

Begründung:

Das Anliegen des Sozial- und Familienpasses besteht darin, einkommensschwachen Bürgern die Teilhabe am sozialen, sportlichen und kulturellen Leben im Landkreis zu ermöglichen. Auch werden Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt, um eine gemeinsame aktive und bildungsmäßige Freizeit zu gestalten. Mit dem Beschluss des Landtages für Familien- und Kinderfreundlichkeit stellt das Land einen Familienpass mit konkreten Leistungsangeboten für landeseigene Einrichtungen bereit. Auch die Kommunen sind angehalten, eigene Möglichkeiten dieser Art auf den Weg zu bringen. Bereits seit Beginn der 1990’iger Jahre gibt es in der Kreisstadt Luckenwalde einen solchen Pass mit einem umfassenden Leistungsangebot.

Die Frage der Kosten stellt sich u. E. für einen großen Teil der Leistungen nachrangig. Die Erfahrungen zeigen, dass aufgrund der Kostenbelastung ohne eine Gebührenbefreiung/-ermäßigung Leistungen gar nicht genutzt werden können. So gesehen gehen dem Kreis für diese Leistungen auch keine Einnahmen verloren. Anders verhält es sich sicherlich mit Zuschüssen zu Essengeldbeiträgen. Diese wären konkret zu beziffern im Zuge der Erarbeitung des Verwaltungsvorschlags.

Einmalige Beihilfen

Antrag zur Kreistagssitzung am 23. April 2007

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag Teltow-Fläming fordert die Landes- und Bundesregierung auf, für eine gesetzliche Änderung der Sozialgesetzbücher II und XII tätig zu werden, um die materielle Situation Hilfebedürftiger in Form von Leistungen für einmalige Bedarfe zu verbessern.

2. Bis zu einer gesetzlichen Änderung der Sozialgesetzbücher II und XII durch den Bundestag wird im kreislichen Haushalt eine Haushaltsstelle „Einmalige Beihilfen – Einschulung“ eingerichtet. Die Verwendung der Mittel erfolgt auf Antrag und wird durch den zuständigen Ausschuss des Kreistages begleitet.

3. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, den notwendigen Kostenaufwand zu ermitteln, Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinden und Städte zu erörtern und einen Deckungsvorschlag zu unterbreiten. Ziel ist es, die Beihilfen für die Einschulung 2007 wirksam werden zu lassen.

Begründung:

Mit der Einführung des SGB II und des SGB XII wurden die früheren einmaligen Leistungen des Sozialhilferechts abgeschafft und in die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts eingerechnet. Das betrifft u. a. die Beschaffung von langlebigen Gebrauchsgütern, Bekleidung, Schuhen, Brennstoffen, besonderen Lernmitteln und Aufwendungen für die Einschulung. Für größere Bedarfe können aber nicht bzw. nicht im erforderlichen Umfang Rücklagen aus dem Regelsatz gebildet werden. Anerkannte Wohlfahrtsverbände fordern deshalb die generelle Anhebung der Regelleistung um ca. 20 %. Bis zur Realisierung einer solchen Anhebung und in Beachtung dessen, dass nicht über den Kommunalhaushalt alle Einschnitte des Bundesgesetzgebers kompensiert werden können, sollte für die Einschulung die Möglichkeit einmaliger Bedarfe geschaffen und damit besondere finanzielle Notlagen verhindert werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband beziffert die Ausgaben für eine Grundausstattung bei Einschulung auf rund 180 Euro.

Der Punkt 2 sollte im Rahmen der Diskussion ersetzt werden (Vorschlag)

2.
A) Bis zu einer gesetzlichen Änderung der Sozialgesetzbücher II und XII durch den Bundestag wird im kreislichen Haushalt eine Haushaltsstelle „Einmalige Beihilfen – Einschulung“ eingerichtet.
B) Die Verwendung erfolgt auf der Basis der Anlage zu diesem Antrag „Richtlinie für den Landkreis: Einmalige Beihilfen – Einschulung“ und wird durch den Bildungsausschuss  des Kreistages begleitet.
C) Entsprechend der Richtlinie soll die Zahlung der Beihilfe ab dem Schuljahr 2007 wirksam werden.
D) Die Finanzierung erfolgt durch einen Nachtragshaushaltsplan. Die erforderlichen Ausgaben in Höhe von ... Euro werden eingestellt. Diese werden durch Umschichtungen aus der Haushaltsstelle ... vorgenommen.
E) Mit der ArGe wird vereinbart, dass der Zuschuss des Landkreis für diejenigen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II i.V.m. Alg-II-VO nicht als Einkommen anzurechnen ist.
F) Für den Landkreis Teltow-Fläming wird angeordnet, dass der Zuschuss des Landkreises für diejenigen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, nicht als Einkommen anzurechnen ist.
G) Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen Vordruck für die Antragstellerinnen und Antragsteller auf der Basis der Anlage „Einmalige Beihilfen – Einschulung“ zu erarbeiten.
H) Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Richtlinie „Einmalige Beihilfen – Einschulung“ im Amtsblatt und in den Kindertagesstätten bekannt zu geben und zu organisieren, dass ein erarbeiteter Vordruck dort zur Verfügung gestellt wird. In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden wird die Kreisverwaltung beauftragt, diese Richtlinie an den Grundschulen bekannt zu geben und zu organisieren, dass ein erarbeiteter Vordruck dort zur Verfügung gestellt wird.

Dazu Anlage zum Antrag der Linkspartei.PDS „Einmalige Beihilfen“

Richtlinie für den Landkreis Teltow-Fläming
Einmalige Beihilfen – Einschulung

§ 1 Anspruchsberechtigte.
(1) Für Kinder, die ab dem Schuljahr 2007/2008 in eine Grundschule des Landkreises  eingeschult werden und ihren Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming haben, wird nach den Regelungen dieser Richtlinie eine einmalige Beihilfe zur Einschulung gezahlt.
(2) Die Gewährung der Beihilfe ist von der Höhe des Familieneinkommens nach § 5 dieser Richtlinie abhängig.

§ 2 Art und Höhe der einmaligen Beihilfe.
(1) Die einmaligen Beihilfe umfasst die Grundausstattung für den Schulbesuch, die im Zusammenhang mit der Einschulung steht, und darf einen Gesamtbetrag von 180 Euro nicht überschreiten.
(2) 1. Als Grundausstattung für den Schulbesuch, die im Zusammenhang mit der Einschulung steht, kann zum Beispiel gelten:
 a) Schulmappe,
 b) Turnkleidung, einschließlich Sportbeutel,
 c) Mal- und Schreibutensilien einschließlich Federmappe,
 d) Kosten für Schulbücher, Arbeitshefte, Arbeitsbücher,
 e) Kopiergeld oder sonstige Auslagen, die von der Schule erhoben werden,
 f) sonstiges Zubehör für die Erstausstattung wie Hausaufgabenhefte, Hefter, Umschläge usw.
2. Es können weitere Kosten im Zusammenhang mit der Einschulung nach Maßgabe des Einzelfalls geltend gemacht werden.
3. Der Gesamtbetrag nach Abs. 1 darf jedoch nicht überschritten werden.

(3) 1. Der Zuschuss erfolgt als Erstattung auf verauslagte Kosten.
2. Der Zuschuss kann auch in Form eines Gutscheines durch den Landkreis verauslagt werden, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin eine Vorfinanzierung nicht übernehmen kann.

§ 3 Nachweise.
Als Nachweise dienen Rechnungen und Quittungen sowie die Materialliste der Schule für das einzuschulende Kind.

§ 4 Antragstellung.
(1) Der Antrag ist beim Landkreis Teltow-Fläming, Grundsicherungsamt, zu stellen.
(2) Die Anträge können im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November des Einschulungsjahres gestellt werden.

§ 5 Einkommensprüfung.
(1) 1. Kinder erhalten einen einmaligen Zuschuss entsprechend § 1 dieser Richtlinie, wenn die Bruttoeinkünfte einschließlich Kindergeld und Unterhaltsleistungen innerhalb der Familie des Kindes folgende Beträge nicht überschreiten:

 monatlich: ... halbjährlich: ... jährlich:
1 Erwachsener, 1 Kind: ... 1 Erwachsener, 2 Kinder: ...
für jedes weitere Kind jeweils: ...
2 Erwachsene, 1 Kind: ...
2 Erwachsene, 2 Kinder: ...
für jedes weitere Kind jeweils: ...

2. Als Familienangehörige gelten die leiblichen Eltern und leiblichen Geschwister des Kindes.
3. Lebensgefährtin/Lebensgefährte eines Elternteils, der nicht der leibliche Elternteil des berechtigten Kindes ist, wird dann auf ausdrücklichen Antrag der Antragsteller bei der Einkommensprüfung berücksichtigt, wenn deren/dessen Berücksichtigung zur Unterschreitung der Einkommensgrenzen führt.

(2) 1. Das Einkommen gilt als nicht überschritten und bedarf keiner weiteren Belege, wenn die Familie des Kindes als Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz im Antragszeitraum nach § 4 Abs. 2 bezieht.
2. Als Beleg genügt der Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder der Wohngeldbescheid.

(3) 1. Grundsätzlich sind die Bruttoeinkünfte der Familienangehörigen des Einkommensjahres anzusetzen, das vor dem Jahr der Einschulung liegt.
2. Sollte es erhebliche Abweichungen des Einkommens geben, die zu einer Unterschreitung der Einkommensgrenzen nach Abs. 1 führen, ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni des Einschulungsjahres maßgeblich.

(4) 1. Als Bruttoeinkünfte gelten alle Einkünfte laut Steuerbescheid zuzüglich tatsächlicher Unterhaltszahlungen bzw. des Kindesgeldes.
2. Verluste aus verschiedenen Einkommensarten werden nicht miteinander verrechnet.
3. Wird vom Ansatz des Jahreseinkommens nach Abs. 3 abgewichen, sind geeignete Belege über die Höhe des Einkommens vorzulegen.

§ 6 Inkrafttreten.
Diese Richtlinie tritt im Landkreis Teltow-Fläming mit dem 1. Juli 2007 in Kraft.

§ 7 Übergangsbestimmung.
Für das Schuljahr 2007/2008 werden auch Anträge als gestellt gewertet, wenn sie noch nicht der von der Kreisverwaltung zu erarbeitenden Formvorschrift genügen. Belege zur Einkommensprüfung nach § 5 dieser Richtlinie sind vorzulegen.

Ja zur Abmeldung gentechnischer Produktion im Landkreis

Antrag zur Kreistagssitzung am 26. Juni 2006

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag Teltow-Fläming unterstützt die Entscheidung zur Abmeldung der für die gentechnische Produktion vorgesehenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen im Kreisgebiet. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben,  den Landkreis als gentechnikfreie Region zu erhalten.

Begründung:

Eine deutliche Mehrheit der bundesdeutschen Verbraucher steht nach wie vor Lebensmitteln ablehnend gegenüber, bei deren Produktion gentechnische Methoden angewandt wurden. Ca. 80% der Bürger lehnen den Einsatz der Agro-Gentechnik ab. Trotzdem werden seit dem vergangenen Sommer gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf einigen landwirtschaftlichen Flächen in der Bundesrepublik und in Brandenburg angebaut. Das Bundesland Brandenburg hat den höchsten Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche (ca. 9,3%, 559 Betriebe), andererseits sind in Brandenburg lt. offiziellem Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz die meisten GVO-Standorte angemeldet worden. In Deutschland existierten Ende 2005 84 GEN-FREIE-REGIONEN mit 1,5 Mio. ha Land; ca. 23.000 Landwirte haben sich über Selbstverpflichtung zur Gentechnikfreiheit bekannt.

Kooperation zwischen dem kreislichen Gymnasium Luckenwalde und der Sportbetonten Gesamtschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ in Luckenwalde

Antrag für die Kreistagssitzung am 27. Juni 2005

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag Teltow-Fläming spricht sich für ein Kooperationsmodell zwischen dem kreislichen Gymnasium in Luckenwalde und der städtischen Sportbetonten Gesamtschule in Luckenwalde aus.
Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Entscheidungsgremien dafür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Begründung:

In der Vorlage 3-0517/05 über die Auswirkungen des Schulstrukturgesetzes zur Einführung der Oberschule auf die Schullandschaft im Landkreis Teltow-Fläming wird darüber informiert, dass die gymnasiale Oberstufe am Schulstandort Friedrich-Ludwig-Jahn in Luckenwalde nicht zu halten ist. In der Vorlage steht: „Da die Kooperation mit dem Gymnasium Luckenwalde nicht zustande kam, wird die Gesamtschule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2006/2007 per Gesetz in eine Oberschule umgewandelt.“

Mit diesem Antrag soll auch zukünftig die Einrichtung einer 11. Jahrgangsstufe an diesem Schulstandort möglich sein. Dafür spricht auch, dass die Sicherung des Nachwuchsleistungssports Ringen am Standort Luckenwalde keine weiteren Standortnachteile zulässt, gegenüber anderen Standorten – wie z. B. in Frankfurt/Oder, die über ein eigenes Sportgymnasium verfügen. Hinzu kommt, dass die Schüler, Eltern und Lehrer erst am letzten Schultag über die Nichteinrichtung der 11. Klassen an der Sportbetonten Gesamtschule informiert wurden und damit gröblichst die Mitwirkungspflichten des Kreisschulbeirates (§ 137 Brandenburger Schulgesetz) und der Schulkonferenz (§ 91 BSG) verletzt wurden. Das wäre mit dem Antrag geheilt.

Weiterbetrieb der Gesamtschule in Werbig

Antrag zur Kreistagssitzung am 27. Juni 2005

Der Kreistag möge beschließen:

Der Unterrichtsbetrieb wird an der Gesamtschule in Werbig für zwei Jahre weitergeführt.

Begründung:

Die Gesamtschule in Werbig soll nach den Vorstellungen des Staatlichen Schulamtes den Betrieb zum neuen Schuljahr 2005/2006 einstellen. Damit verbunden wäre die Umschulung der heutigen vier 8. Klassen. Da die Kapazität in der Jüterboger Gesamtschule nicht ausreicht, um alle Klassen der Schule Werbig aufzunehmen, sollen drei Klassen am Gymnasium Jüterbog untergebracht werden.

Das Jüterboger Gymnasium ist in Trägerschaft des Kreises, demnach muss der Kreis einer solchen Entscheidung zustimmen. Das schließt sich mit dem vorliegenden Antrag aus und ist auch deshalb sinnvoll, da sich am Schulstandort in Werbig die Grundschule befindet. Der Lehrereinsatz wäre dadurch planbarer, da die Grundschule die Stunden nicht absichern kann und schon heute Gesamtschullehrer dort tätig sind. Auch die Beschäftigten im technischen Bereich könnten weiter beschäftigt werden.

Hinzu kommen weitere Gründe aus bildungspolitischer Sicht. So ist die Fachraumnutzung bei sieben neuen 9. Klassen in Jüterbog für alle Kurse in Chemie, Physik, Biologie und Informatik nicht gesichert. An der Schule in Werbig sind Fachräume in ausreichender Zahl und notwendige Lernmittel für einen Unterricht auf höchstem Niveau vorhanden. Schon heute klagen Eltern, Schüler, Lehrer und Gemeindevertreter über den großen Schulbetrieb in Jüterbog und damit im Zusammenhang stehende Probleme. Die Schule in Werbig bietet eine hervorragende Lernatmosphäre und befördert mit der Lehrer- und Elterngemeinschaft, sowie der gemeindlichen Einbindung ein Sozialgefüge, das, wie die Ergebnisse zeigen, zu Höchstleitungen anspornt.

Resolution zum Vorschlag einer EU–Richtlinie zur Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen

Antrag zur Kreistagssitzung am 14. Februar 2005

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag spricht sich gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt aus. Der Kreistag übermittelt seine Entschließung der Landesregierung, der Bundesregierung sowie den bundesdeutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Begründung:

Der Richtlinienentwurf ist äußerst unausgewogen und verletzt in erheblicher Weise das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Subsidiaritätsprinzip:

  • er unterwirft wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer allgemeinen Liberalisierung und greift damit tief in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und Kommunen ein, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln;
  • er schafft mit der breiten Verankerung des Herkunftslandprinzips ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, durchlöchert das einheitliche Recht der Mitgliedstaaten und organisiert so einen Wettlauf der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme um niedrige Qualitäts-, Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards;
  • er verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarkts und macht eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden deutschen und  EU-Rechts zur Arbeitnehmerentsendung unmöglich;
  • er erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

Erhalt der ländlichen Schulstandorte im Landkreis Teltow-Fläming

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 14. Mai 2005

Der Kreistag möge beschließen:

  • Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner Sitzung am 21. März 2005 einen Vorschlag zu unterbreiten, für die Umsetzung des Beschlusses des Kreistages Erhalt der ländlichen Schulstandorte im Landkreis Teltow-Fläming DS Nr.: 3-0198/04–KT.
  • In die Erarbeitung des Vorschlages sind das Landesministerium und die Akteure der Schulregion Jüterbog, Niedergörsdorf und Niederer Fläming (Bürgermeister, Schulleiter, Eltern- und Schülervertreter) einzubeziehen.
  • Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport unterstützt die Ausarbeitung des Verwaltungsvorschlages im Zusammenwirken mit den Beteiligten vor Ort und gewährleistet die öffentliche Mitwirkungsmöglichkeit bei der Entscheidungsfindung.
  • Die im Kreistag Teltow-Fläming wirkenden Mitglieder des Landtages Brandenburg werden gebeten, das Anliegen der Beschlussfassung hilfreich zu unterstützen.

Begründung:

Der Kreistag ist zuständig für die Kreisschulentwicklungsplanung. In dieser Verantwortung hat sich der Kreistag Teltow-Fläming in seiner Sitzung am 14.06.2004 für den Erhalt ländlicher Schulstandorte ausgesprochen. Dabei soll für die Schulregion Jüterbog, Niedergörsdorf und Niederer Fläming ein Modell entwickelt werden, dass die Standortsicherung über Kooperationsmöglichkeiten eröffnet. Ein ähnliches Modell besteht bereits zwischen der Gesamtschule in Dahme/Mark und dem Goethe-Schiller-Gymnasium. Darüber hinaus sollten mit dem zuständigen Landesministerium Möglichkeiten geprüft werden, die den Weiterbetrieb sichern helfen, z.B. durch:

  • die Sicherung der Schulstandorte der weiterführenden Schulen unter Einbeziehung der Grundschulen und
  • die Prüfung von Ausnahmebedingungen.

Koordiniertes bedarfsgerechtes Vorgehen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten

unter Nutzung aller Möglichkeiten des SGBII und SGBIII vorrangig in den Bereichen Kinder, Jugend, Senioren, Gleichstellung, Bildung, Gemeinwesenarbeit, Soziales und Gesundheit im Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming

Antrag zur Kreisausschuss-Sitzung am 31.01.2005

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Landrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und den Kommunen ein Programm zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten aufzulegen unter Nutzung aller Möglichkeiten des SGB II und SGB III vorrangig in den Bereichen Kinder, Jugend, Senioren, Gleichstellung, Bildung, Gemeinwesenarbeit, Soziales und Gesundheit im Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming. Dieses ist dem Kreistag am 14.02.2005 zur Kenntnis zu geben.
     
  2. Zur Sicherung der bedarfsgerechten Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten sind die erhobenen Daten und Indikatoren der Sozialraumbeobachtung konsequent heranzuziehen. Dabei ist strikt in Maßnahmen zu investieren, die durch den ersten Arbeitsmarkt nicht finanziert werden können, um die Situation des einheimischen Handwerks und Gewerbes nicht zusätzlich zu belasten und dem unkontrollierten Aufwuchs des Niedriglohnsektors zu begegnen.
     
  3. Die Entwicklung bzw. Übernahme diesbezüglicher Maßnahmen und Projekte sind nach Maßgabe der vorhandenen Bedarfe mit den Trägern zu koordinieren und zu vereinbaren. Zugleich sollen damit Tendenzen der Verdrängung bzw. des Ersatzes der professionellen, tariflichen Strukturen bei den Trägern begegnet werden.
     
  4. Als Maßnahmen zur Eröffnung beruflicher Perspektiven des einzubeziehenden Personenkreises sind begleitende Bildungsangebote, psychosoziale Hilfen und Job-Coaching zu sichern.
     
  5. Zur Begleitung der Geschäftspolitik der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit und dem Landkreis Teltow-Fläming wird ein Beirat eingerichtet. In diesem sollen gesellschaftlich relevante Gruppen wie die IHK, HK, die Gewerkschaft, Frauenverbände und –gruppen sowie Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt werden.

Begründung:

Das eklatante Problem fehlender vermittelbarer Arbeitsplätze in den ersten Arbeitsmarkt wird mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten unterhalb der Schwelle gesicherter Beschäftigung nicht angepackt.

Bei der Schaffung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten für von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffene oder von Sozialhilfe abhängige erwerbsfähige Menschen sind sowohl die Interessen der Betroffenen, deren tatsächliche Kompetenz und Handlungsfähigkeit als auch die Interessen zur Bewältigung derzeit nicht finanzierbarer Aufgaben vor dem Hintergrund defizitärer Kommunalhaushalte zu berücksichtigen.

Neben der Existenzsicherung der Betroffenen ist das Moment des „Gebrauchtwerdens“ von hohem Rang für die Sicherung des sozialen Friedens im demokratischen Gemeinwesen. Diese Werte schlagen sich dann am wirkungsvollsten in aktive Teilhabe und Produktivität um, wenn die zu erschließenden Tätigkeitsfelder einen tatsächlichen, bisher nicht oder nicht ausreichend finanzierbaren Bedarf befriedigen und hohe gesellschaftliche Anerkennung finden.

In diesem Sinne ist nicht einer ungebremsten Findung von Einzelmaßnahmen, sondern einer, die kommunale Lebensqualität positiv beeinflussenden bedarfsorientierten Entwicklung von Maßnahmen und Projekten, deren Vernetzung und Koordinierung, Vorrang einzuräumen.

Aussetzen von Hartz IV

Antrag zur Kreistagssitzung am 06.09.2004 (Einbringung in die Kreisausschusssitzung am 16.08.2004)

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag Teltow-Fläming fordert die Bundesregierung auf:

  • die geplante Einführung von Hartz IV (ab 01.01.2005) sofort auszusetzen und
  • die für den 01.01.2005 ebenfalls vorgesehene Senkung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 Prozent zurückzunehmen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für die Aussetzung von Hartz IV und die Rücknahme der Senkung des Spitzensteuersatzes einzusetzen.

Begründung:

Mit den beiden durch den Protest der Straße abgerungenen Korrekturen zum Januarauszahlungstermin für das Arbeitslosengeld II und zur Anrechnung von Kindervermögen hat der Bundeskanzler die beiden offensichtlichsten Grausamkeiten bei der Umsetzung von Hartz IV korrigiert. Einzelne Korrekturen ändern aber nichts am Konstruktionsfehler von Hartz IV, mit dem die Arbeitslosen, nicht aber die Arbeitslosigkeit bekämpft wird. Die Zusammenlegung von Hilfen auf Sozialhilfeniveau, unsittliche Zumutbarkeitsregeln, Zuverdienstgrenzen, die keine Motivation bieten, bürokratische Fragebögen, Angriffe auf Datschen oder die Altersvorsorge, sind beredter Ausdruck dafür. Kaufkraftverluste von über 240 Mio. Euro allein in Brandenburg und eine Abwärtsspirale hin zu Niedrigstlohnjobs sind die ökonomisch unsinnigen Folgen. Eine Kurskorrektur muss her. Die durch die Rücknahme des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 Prozent frei werdenden sechs Milliarden Euro sollten auch dafür eingesetzt werden.

Information des Landrates zur Umsetzung von Hartz IV

Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung des Kreisausschusses

Am 1. Januar 2005 soll mit der Umsetzung des Hartz-IV-Konzeptes der rot-grünen Bundesregierung die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengeführt werden. Dazu treten zum 01.05.2005 die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen in Kraft, so das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende – und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe. Mit diesen Gesetzen im Zusammenhang stehende weitere Gesetze werden ebenfalls geändert, z.B. das Wohngeldgesetz.

Das SGB II eröffnet mit § 6a die Möglichkeit der Option einer kommunalen Trägerschaft. Das nähere soll ein Bundesgesetz regeln. Dieses so genannte Optionsgesetz hat der Bundestag am 29.04.2004 beschlossen und befindet sich gegenwärtig im Vermittlungsausschuss. Damit ist noch unklar, ob die Landkreise die Möglichkeit des Optionsmodells wahrnehmen können, das ALG II somit in eigener Regie durchzuführen, oder eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit gebildet wird, um das Kooperationsmodell umzusetzen oder eine andere Form der Zusammenarbeit gefunden wird.

Im Beschluss des Präsidiums des Deutschen Landkreistages vom 23./24. Juni 2004 bekräftigt der Deutsche Landkreistag „seine grundsätzliche Forderung nach einer kommunalen Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die als eigengestaltbare Aufgabe der Kreise bei verfassungsrechtlich abgesicherter und auskömmlicher Finanzierung wahrgenommen wird.“ Im Tagesordnungspunkt 3 der Präsidiumssitzung stellt der Deutsche Landkreistag fest: „dass das Institut der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II ungeeignet ist, um die vom Gesetzgeber aufgeteilte Aufgabenträgerschaft zwischen Kreisen/kreisfreien Städten und Bundesagentur für Arbeit für die Verwaltungsumsetzung zu vereinigen.“ (Anlagen I und II)

Anders als der Beschluss des Deutschen Landkreistages hat die Kreisverwaltung in der Kreistagssitzung am 14. Juni 2004 darüber informiert, dass der Landkreis Teltow-Fläming gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II errichten will. Dazu erfolgte bereits die Bildung einer Koordinierungsgruppe.

Zum Tagesordnungspunkt erwarten wir eine Antwort zu folgenden Fragen:

  1. Warum hat der Landkreis sich gegen die Option der kommunalen Trägerschaft entschieden (erbitten dazu Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile unter Beachtung der Anlagen I und II)?
  2. Warum wurde bei der Entscheidungsfindung der Kreistag nicht einbezogen?
  3. Verbunden mit der kommunalen Trägerschaft wäre die Möglichkeit, notwendiges Personal aus den Gemeinden und dem Amt Dahme/Mark zu übernehmen. Ein solches Verfahren hat der Landrat des Landkreises Prignitz gegenüber den Gemeinden favorisiert. Wieso lehnt die Kreisverwaltung ein solches Verfahren ab, das eine größere Einbeziehung des fachkompetenten Personals der Gemeinden und des Amtes sichern würde?

Erhalt der ländlichen Schulstandorte im Landkreis Teltow-Fläming

Antrag für die Kreistagssitzung am 14. Juni 2004

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Kreistag Teltow-Fläming spricht sich für den Erhalt der ländlichen Schulstandorte aus. Dazu ist, wie in der Beschlussvorlage Nr. 3-0117/04-III für die Kooperation zwischen der Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Dahme/Mark und dem kreislichen Goethe-Schiller-Gymnasium Jüterbog vorgesehen, auch für die Region Jüterbog, Niederer Fläming und Niedergörsdorf ein kooperatives Modell zu entwickeln.

2. Die Landesregierung und der Landtag Brandenburg werden aufgefordert, der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU umgehend Rechnung zu tragen. Diese sagt unter 3.1.2. - Schulstruktur - folgendes aus: „Zur Stabilisierung der Schulnetze und dem Erhalt von Schulen im ländlichen Raum können in Ausnahmefällen einzügige Schulen in Verbindung mit Grundschulen zugelassen werden. Kooperative Systeme können entwickelt werden.“

Begründung:

Die mit dem Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen im Landkreis Teltow-Fläming einhergehende „Neu“strukturierung des Schulnetzes hat besonders für den ländlichen Raum prekäre Folgen. So sollen an verschiedenen Schulen, wie z.B. in Niedergörsdorf und Werbig im Schuljahr 2004/05 keine Klassen der Jahrgangsstufe 7 gebildet werden. Das Aus für diese Schulstandorte ist damit vorprogrammiert. Die Kreisverwaltung Teltow-Fläming unterstützt den Erhalt möglichst vieler Schulstandorte. Macht aber darauf aufmerksam, dass „diese Unterstützung nur auf der Grundlage der durch den Landtag beschlossenen Gesetzlichkeiten ... erfolgen kann“ (Antwort auf die Kleine Anfrage der PDS DS-Nr.: 3-0132/04-KT). Dem trägt dieser Antrag Rechnung.
Um Punkt 2. des Antrages umzusetzen und Schulen im ländlichen Raum zu erhalten, ist das Schulgesetz des Landes Brandenburg unverzüglich dem Anspruch der Koalitionsvereinbarung anzupassen.


Die Bilanz der Kreistagsfraktion

Fünf Jahre sind nun vorbei, seitdem zwölf Abgeordnete der damaligen PDS in den Kreistag einzogen. Zeit um Bilanz zu ziehen und zu zeigen was erreicht wurde, wer wo mitwirkte, wo Akzente gesetzt wurden.

Fraktion DIE LINKE.
im Kreistag Teltow-Fläming

Zinnaer Straße 36
14943 Luckenwalde

Telefon: (03371) 63 22 67
Telefax: (03371) 63 69 36

E-Mail an die Kreistagsfraktion

Homepage des Landkreises:

www.teltow-flaeming.de

Blick in den Sitzungssaal des Kreistages