Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen
Jürgen Akuloff

Jürgen Akuloff

Zur Finanzierung von Schülertickets

Unser Kreishaushalt widerspiegelt die finanzielle Leistungsfähigkeit für die Erfüllung der so genannten pflichtigen und freiwilligen Aufgaben. Das Grundgesetz garantiert den Landkreisen, Städten und Gemeinden die kommunale Selbstverwaltung. Freiwillige Aufgaben sind alle Aufgaben, für die weder das Land noch der Bund zuständig sind. Für linke Kommunalpolitik eine streitbare Einteilung.

Bei Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis regeln Bundes- und Landesgesetze die Aufgabenerledigung. Zur Umsetzung können die Kommunen selbst entscheiden. Keinen Spielraum haben sie bei der Abarbeitung von Pflichtaufgaben nach Weisung (z. B. Führerscheinwesen, Pässe, Genehmigungen).

Selbstbestimmt sind die freiwilligen Aufgaben unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten. Sie sind das eigentliche Kernstück der Kommunalpolitik. Dafür stehen Beratungsstellen, Museen, Vereine, Bibliotheken. In der Summe sind es Lebensqualität bestimmende Einrichtungen. Das überaus ernste Problem dabei ist, dass die Kommunen immer mehr Aufgaben erledigen müssen und die Finanzausstattung dem nicht folgt.

Solange sich Verteilungsprinzipien von Berlin über Potsdam nicht ändern, wird es für die freiwilligen Aufgaben in den Kreisen unterschiedliche Bedingungen geben. So ist auch für die Erstattung von Fahrkosten für Schülertickets das von der Politik bestimmte Zuständigkeitsprinzip von Bedeutung. Eine seit 2008 bestehende Landesregelung gibt vor, dass die Schülerbeförderung eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist. Was sperrig klingt heißt, der Kreis finanziert.

Laut Schulgesetz ist Schülerbeförderung in den Personennahverkehr einzugliedern. Damit „delegiert“ das Land die Zuständigkeit für Bildung im Teilbereich Schülerbeförderung als freiwillige Aufgabe in die Landkreise. Wenn Mobilität Politikanspruch besonders im ländlichen Raum bleiben soll, ist es wenig hilfreich den Kreisen die Finanzierung abzufordern. Die logische Konsequenz ist die Suche nach eigenen Lösungen in jedem Kreis mit Regelungsvielfalt.

Von der Finanzsituation bestimmt bieten die Satzungen ein buntes Bild. Manche Kreise erheben von den Eltern Eigenanteile, die Mehrzahl der Kreise regelt den Erstattungsanspruch nach Klassenstufen und dem verkehrsüblichen kürzesten Fußweg zwischen Wohnung und Schule. So auch in Teltow-Fläming. Die dafür notwendigen Mindestentfernungen haben zuletzt wieder Diskussionen ausgelöst.

Wie immer, wenn Leistungsansprüche von definierten Grenzwerten abhängen, steuert das Gerechtigkeitsempfinden die Unzufriedenheit bei scheinbarer Benachteiligung. Einige Fraktionsvorsitzende und die Landrätin wurden mit dem Problem der Mindestentfernungen konfrontiert. Die Kreisverwaltung hat öffentlich reagiert und auf das korrekte Entscheiden nach der gültigen Satzung verwiesen.

Die Vorsitzenden der Fraktionen CDU, Bauernverband/FDP und DIE LINKE haben zum Thema beraten. Dabei standen die Vermeidung von sozialen Härten, die qualitative Beschaffenheit des Schulweges unter Beachtung der Prinzipien des sicheren Schulweges und der Ermessensspielraum im Mittelpunkt.

Inzwischen haben vier Fraktionen einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Satzung eingereicht. Neben der Aufforderung an die Landesregierung, höhere finanzielle Mittel für die Schülerbeförderung zur Verfügung zu stellen, wird die Neufassung des Paragrafen 4, Abs.1 beantragt. Der Anspruch auf Fahrkostenerstattung besteht, wenn der Schulweg für Schüler des 1. bis 6. Schuljahres mindestens 2 km (ortsaußerhalb 1 km) bisher 2 km, des 7. bis 10. Schuljahres mindestens 3,5 km, bisher 4 km und des 11. bis 13. Schuljahres mindestens 5,5 km, bisher 6 km, beträgt.

Unsere Fraktion unterstützt die Änderung der Satzung grundsätzlich und wird im Rahmen der Haushaltsdiskussion 2019 ebenfalls einen Änderungsantrag einbringen. Aktuell sind Fragen der Finanzierung offen. Wie eingangs beschrieben sind die Gesamtkosten als freiwillige Leistungen einzustellen.

Der Mehrbedarf für den Änderungsantrag wird vom Amt für Bildung und Kultur mit 936.000 Euro angegeben. Die Erwartungen an den Gesamthaushalt sind hoch. Die notwendige Abwägung ist realitätsnah zu treffen.

Dabei spielt besonders die Höhe der Kreisumlage eine Rolle. Die Forderungen aus den Städten und Gemeinden zur spürbaren Absenkung dieser Abgabe werden deutlich artikuliert. Eine Erhöhung der freiwilligen Aufgaben bei gleichzeitiger Senkung der Kreisumlage ist kein Lösungsansatz.

Wenn in der ersten Sitzung des neuen Jahres der Haushalt zur Beschlussfassung vorliegt, wird die strittige Lösungssuche abgeschlossen sein. Wir werden um bestmögliche Lösungen bei den freiwilligen Aufgaben ringen und auch für mehr kostenlose Schülertickets die Voraussetzungen schaffen.