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Unbürokratischer Umgang mit der Körperschaftssteuerpflicht für kommunale Kindertagesstätten angekündigt

Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes zur Körperschaftssteuerpflicht von kommunalen Kindertagesstätten erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN Teltow-Fläming und hiesige Landtagsabgeordnete, Kornelia Wehlan:

In der vergangenen Woche hat der Bundesfinanzhof ein Urteil veröffentlicht, wonach der Betrieb kommunaler Kindergärten und Kindertagesstätten dem Grunde nach körperschaftssteuerpflichtig ist. Dazu nahm Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (DIE LINKE) jetzt im Landtag Stellung.

„Die Landesregierung ist über das Urteil nicht glücklich. Auch wenn in Brandenburg gemeinnützige Träger Kindergärten betreiben, sehen wir den Ausbau und den Betrieb von Kitas doch als eine wichtige politische Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge an, die dem Staat obliegt. Die strenge Steuersystematik, die der Bundesfinanzhof jetzt angewandt hat, werden wir wohl akzeptieren müssen. Das heißt aber nicht, dass Steuern anfallen werden“, so Finanzminister Markov.

Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer fallen dann an, wenn die kommunale Kindertagesstätte, deren Gebühren kostendeckend sein müssen, mit Gewinnen abschließt. Gewinne sind aber bei kommunalen Kindergärten nicht zu erwarten. Diese werden in der Regel defizitär betrieben und bedürfen daher Zuschüsse. Darüber hinaus sind die Leistungen von Kindergärten – unabhängig vom Träger – umsatzsteuerfrei.

„Jetzt geht es nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes darum, auch den Kommunen im Landkreis Teltow-Fläming unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen. In diesem Zusammenhang sprach sich Brandenburgs Finanzminister für eine Anwendungsregelung aus, nach der es zur Vereinfachung der Verwaltung bei Kommunen und Finanzämtern nicht beanstandet wird, wenn für kommunale Kindertagesstätten keine Steuererklärungen abgegeben werden. Dies will Finanzminister Markov nun auf Bundesebene abstimmen und dann die Kommunen unterrichten“, so Kornelia Wehlan.