Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Ministerium hat wertvolle Zeit nutzlos verstreichen lassen

Zur Arbeit der Landesregierung beim Thema Gewässer- und Agrarflächenprivatisierung erklärt die Kreisvorsitzende und Sprecherin für Agrarwirtschaft und ländliche Entwicklung der LINKEN im Landtag, Kornelia Wehlan:

Bereits im Januar 2008 hat DIE LINKE einen Antrag zur Veränderung der Privatisierungsrichtlinie der BVVG und zur Anpassung des Grundstückverkehrs- und Reichsiedlungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung wurde aufgefordert, alle Möglichkeiten aus Brandenburger Sicht zu nutzen, gegen die Privatisierungsstrategie der BVVG nach Höchstgebot. Es ging der Linksfraktion um die Sicherung der Agrarstruktur in Brandenburg und den Zugang der Nutzer, also der ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe, zu ihrem Boden. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Damit ist wertvolle Zeit nutzlos verstrichen. Die neuerliche Erklärung des Staatssekretärs Dietmar Schulze, dass man sich nun nach den Wahlen mit dem Bund verständigen wolle, überzeugt nicht. Schließlich gibt es bereits seit Dezember 2007 ein entsprechendes Gutachten und warten betroffene Landwirte viel zu lange schon auf konkrete Unterstützung aus Potsdam.

Auch die Antwort der Landesregierung auf meine Frage (2455) am 2. Juni 2009 im Landtag zur Gewässerprivatisierung, lässt Engagement der Landesregierung missen. Die vom Einbringer der Online-Petition gegen die weitere Privatisierung von Gewässern verfolgte Klarstellung der Rechtslage, hinsichtlich des Einigungsvertrages in Artikel 21 und 22, dass Gewässer im Sinne eines öffentlichen Allgemeingutes als Verwaltungsvermögen anzusehen sind und den Gemeinden, Städten, Kreisen oder Ländern kostenlos übertragen werden können, wurde als „unrealistisch“ abgetan. Ebenso war man nicht bereit, für die Online-Petition auf den Internetseiten der Landesregierung zu werben. Ich finde es richtig, dass die Landesregierung für Urlaub in Brandenburg wirbt und über Pressemitteilungen wie „Heißer Einsatz für feine Nasen“ auf die Notwendigkeit der Diensthunde bei der Polizei sowie auf eine Patenschaft für Internet-Fischadler hinweist. Warum das bei dem wichtigen Thema Gewässerprivatisierung nicht möglich sein soll, erschließt sich nicht.

Nach einem Gutachten zur Umsetzung des Grundstücksverkehrsgesetzes in der Landwirtschaft[1] ist den Ländern mit dem Gesetz zur Änderung des GrdstVG und des Landpachtverkehrsgesetzes vom 14. 8. 2005 (BGBl. 1/2007 Nr. 49) die Möglichkeit gegeben, auf die für sie besonders bedeutsamen Verwerfungen und Gefahren für die Agrarstruktur reagieren zu können. Hiernach kann durch die Länder die Genehmigung eines nach § 4 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 GrdstVG genehmigungsbe­dürftigen Rechtsgeschäfts über die in § 9 genannten Gründe hinaus versagt oder mit Nebenbestimmungen nach §§ 10 und 11 versehen werden, soweit dies in den be­troffenen Teilen des Landesgebiets zur Ab­wehr einer erheblichen Gefahr für die Agrar­struktur zwingend erforderlich ist. Ein solcher Regelungsbedarf könnte sich zum ersten im Hinblick auf die besondere Berücksichtigung der Interessen ortsan­sässiger Landwirte ergeben, ohne hierbei zu den Vorgaben des EU-Rechts insbeson­dere zum Diskriminierungsverbot, zur Niederlassungsfreiheit und zur Kapitalver­kehrsfreiheit in Widerspruch zu geraten.  
Auch sollte ernsthaft geprüft werden, ob im Rahmen der Öffnungsklausel nach § 2 Abs. 3 Ziff. 3 GrdstVG es im „Interesse der Abwehr einer erheblichen Gefahr für die Agrarstruktur" nicht nur zweckmäßig, son­dern „zwingend erforderlich" ist, im Rah­men der Vorgaben des GrdstVG und des EU-Rechts sowie der darauf fußenden Rechtsprechung konkrete Regelungen zu treffen, die z. B. die besondere Berücksich­tigung ortsansässiger Landwirte bei Prü­fung des Versagungsgrundes nach § 9 Abs. 1 Ziff. 1 GrdstVG und die Verankerung von Schwellenwerten bei der Prüfung des gro­ben Missverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Ziff. 3 GrdstVG zum Inhalt haben.

[1] Lothar Schramm u. a., Gutachten zur Umsetzung des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG) in der Landwirtschaft vom 4.12.2007 im Auftrag der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag.