Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Ministerantwort bleibt Antwort schuldig

In der jüngsten Landtagssitzung hat die Landtagsabgeordnete, Kornelia Wehlan, eine Anfrage an den Minister Holger Rupprecht gestellt, zur Sicherung des Oberschulstandorts in Dahme. Dazu erklärt sie:

In der Antwort referiert der Minister nur die sowieso schon bekannten Ausgangsdaten der Oberschule in Dahme. Und die sehen wahrlich nicht rosig aus, das wissen wir. Leider verkennt er, dass mit einem unsicheren Oberschulstandort auch unsicheres Anwahlverhalten der Eltern verbunden ist. Überdies wurden private Schulformen wie in Doberlug-Kirchhain (Gymnasium und Oberschule) gefördert, die jetzt auch noch in Konkurrenz zum Schulstandort Dahme stehen. Da die privaten Schulen bessere Bedingungen bieten können, wie kleinere Klassen- und Kursfrequenzen, ist der Wettlauf um die Schüler vielerorts gegen die staatlichen Schulen entschieden bevor er überhaupt begonnen hat. Das öffentliche Bildungsangebot darf aber unter keinen Umständen qualitativ zurückstehen. Deshalb steht mit der Frage zur Sicherung des Schulstandortes in Dahme immer auch die gesamte Bildungspolitik auf den Prüfstand. Und die ist mehr als überholt. Was gebraucht wird ist die Gemeinschaftsschule bis zum Abschluss der Sekundarstufe I. Erst danach sollen mit Gymnasium und gymnasialer Oberstufe sowie der Berufsbildung unterschiedliche Bildungswege angeboten werden. Das längere gemeinsame Lernen, der Ausgleich unterschiedlicher – vor allem sozial geprägter Startbedingungen und auch die Sicherung von Schulstandorten wären so viel besser möglich. Der Knackpunkt ist und bleibt die Personalausstattung, um niedrige Klassen- und Kursfrequenzen und wirklich qualifizierte Ganztagsangebote zu sichern. Das ist aber mit der gegenwärtigen Regierungskoalition nicht umsetzbar.

Deshalb bringt die Fraktion der LINKEN in die nächste Sitzung des Brandenburger Landtages einen Antrag zur Sicherung von Schulstandorten über eine Ausnahmeregelung ein.