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Andrea Johlige, Mitglied des Landtages

Andrea Johlige MdL

Integrations- und wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung von Ausbildungsduldungen

DIE LINKE hat einen Entschließungsantrag zur sogenannten Ausbildungsduldung in den Landtag eingebracht, der wesentliche Intentionen des Ursprungsantrags der Grünen aufgreift. Mit dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wird wieder einmal das Ziel verfehlt, Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Unternehmen zu erreichen. Es werden sogar neue Restriktionen und kaum zu nehmende Hürden aufgebaut. Bei den Entscheidungen der kommunalen Ausländerbehörden zur Gewährung einer Ausbildungsduldung handelt es sich um sehr aufwändige einzelfallbezogene Prozesse, die zu langen Verfahrensdauern von bis zu zwei Jahren führen.

Das führt nicht nur zu Frust auf allen Seiten, sondern vor allem dazu, dass Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können und die Betriebe so ihren Bedarf an Auszubildenden und künftigen Fachkräften nicht decken können. Deshalb soll klargestellt werden,

  • welche erforderlichen und zumutbaren Handlungen die Betroffenen zu unternehmen haben, um ihre Identität zu klären. Gerade wenn die Geflüchteten als Minderjährige nach Deutschland eingereist sind, erweist sich eine Identitätsklärung in Form eines Ausweises mit Lichtbild oft als sehr schwierig bis unmöglich.

Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass

  • die geleisteten Mitwirkungsbemühungen dann schwerer wiegen, wenn sie durch Dritte bezeugt werden. Auch eine mögliche Stellungnahme des jeweiligen Ausbildungsbetriebes soll hierbei positiv für die jungen Menschen einbezogen werden können.
  • eine Ausbildungsduldung auch dann erteilt werden kann, wenn zur Durchsetzung der Ausreisepflicht Maßnahmen der Passersatzbeschaffung bereits ergriffen wurden, es jedoch bisher zu keinen weiteren Maßnahmen gekommen ist und
  • die Jugendämter in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden die Identitätsklärung vorantreiben und den Jugendlichen die entsprechende Unterstützung bei den notwendigen Bemühungen gewähren.

Die neuen erweiterten Auslegungsregelungen sollen bereits zum neuen Ausbildungsjahr im August vorliegen und wirksam werden.

Zum Entschließungsantrag in der Drucksache 6/11580; zum Mitschnitt der Rede