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Dr. Gerd Wiegel

Die AfD im Bundestag - ein Rückblick auf die aktuelle Sitzungswoche

Die letzte Sitzungswoche des Jahres stand von Seiten der AfD ganz im Zeichen des Kulturkampfes. Frontfrau ist hier Beatrix von Storch, die gleich in zwei Debatten ran durfte und mit verbalen Zuspitzungen aufwartete, die für den weiteren Verlauf der Legislaturperiode wenig Steigerungspotenziale offenlassen. Zu einem Beschluss des Juso-Kongresses, die Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, hatte die AfD eine Aktuelle Stunde beantragt [viel Ehre für einen Jugendverband, G.W.] in der von Storch mit großen Geschützen auffuhr. Die Jusos wollten „das Töten von Babys erlauben“, weshalb sich die SPD „von der Babymörderfraktion in ihrer Jugendorganisation“ abgrenzen müsse. „Wenn die Jusos mit breiter Mehrheit das Recht auf Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt, also das Töten von lebensfähigen Kindern, fordern und sich die SPD davon nicht distanziert, sondern gleichzeitig die Legalisierung der Werbung für Abtreibung zur Schicksalsfrage ihrer Koalition macht, dann drängt sich der Schluss geradezu auf: Die Entwertung und Zerstörung ungeborenen menschlichen Lebens ist für die SPD und ihre Parteijugend offensichtlich ein politisches Herzensanliegen. (…) Wenn Sie jetzt nicht gegen diejenigen vorgehen, die die Babytötung legalisieren wollen, dann ist die Botschaft der SPD klar. Die Kritik am Islam ist gegen die Parteilinie [gemeint ist das Ausschlussverfahren gegen Sarrazin, G.W.], die Legalisierung von Kindermord offenbar nicht.“ (alle Zitate Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 71. Sitzung, S. 8256 f.) Das Frauenbild, das von Storch in ihrer Rede offenbarte, steht exemplarisch für die Frauenverachtung der gesamten Partei. Nicht als schwerwiegende Entscheidung in einer schwierigen Situation wird der Schwangerschaftsabbruch von ihr dargestellt, sondern als willkürlicher Entschluss aus einer Laune heraus. „Ein lebensfähiges, voll ausgewachsenes Kind darf dann auch noch eine Minute vor der Geburt getötet werden.“ (Ebd.)

Die betroffenen Frauen aber auch die Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden als potenziell verantwortungslose Mörder dargestellt und außerhalb von Kultur und Zivilisation angesiedelt: „Was ist das für ein Menschenbild? Es ist nicht das Menschenbild unserer Kultur und nicht das Menschenbild unserer Zivilisation.“ (Ebd.) Einmal in Fahrt kennt die AfD kein Halten. Von Storch spricht davon, der Arzt wolle das Kind „zerstückeln“ und der zweite AfD-Redner, Martin Reichardt, bedient weitere Horrorphantasien: „Der Juso-Beschluss ermöglicht es nun, dass eine Nadel durch den Bauch der Mutter in das Herz des Ungeborenen gestoßen wird, um dessen Tod durch das Injizieren von Kochsalzlösung herbeizuführen.“ (Ebd., S. 8264) Völlig zurecht sprach die LINKE-Abgeordnete Conni Möhring von „kranken Fantasien“ der AfD. Für Reichardt ist der Juso-Beschluss „eine Grausamkeit und Unmenschlichkeit, wie sie in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands einmalig ist.“ Das erscheint ihm jedoch als zu schwach, weshalb im nächsten Satz daraus eine Parallelisierung des Beschlusses mit den „größten Unmenschlichkeiten und Kulturbrüche(n) der ganzen Menschheitsgeschichte.“ wird (Ebd., S. 8265) „Entmenschlichte Rhetorik“ und das „Ende der humanen Gesellschaft“ fallen dem Redner noch ein, auch „die unmenschliche Fratze linker Ideologie“ mit der „Kinder getötet“ würden. Schließlich bleibt das „pervertierte Selbstbestimmungsrecht der Frau“, gegen das sich die Tiraden der AfD vor allem richten. Die großartige Rede von Conni Möhring setzt hier einen Kontrapunkt, der den AfD Vorstoß als das zeigt was er ist, ein Angriff auf die Selbstbestimmung der Frauen: https://dbtg.tv/fvid/7307250

In der Debatte zum Thema „geschlechtliche Vielfalt“ und Änderung des Geburtenregisters nutze von Storch erneut ihre Redezeit, um fortschrittliche Konzepte frontal anzugreifen: „Das ist das Ziel linker Genderideologen. Sie wollen das Geschlecht dekonstruieren, genauso wie sie Familien dekonstruieren oder – man kann auch sagen: – zersetzen wollen. Medizin und Wissenschaft sind Ihnen im Weg. Deshalb treiben Sie die Zerstörung der objektiven Wissenschaft voran. Sie wollen totale Subjektivierung.“ (Ebd., S. 8332)

Ebenfalls auf der Kulturkampfebene wurde von der AfD der Gesetzentwurf zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung behandelt. Kinderbetreuung außerhalb der Familie steht die AfD generell skeptisch gegenüber, sie diene dem Staat vor allem dazu, „die Lufthoheit über den Kinderbetten“ zu erlangen, wie der Abgeordnete Thomas Ehrhorn ausführte. (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 72. Sitzung, S. 8450) Zum Thema hatte der Redner nichts zu sagen, nutzte seine Zeit aber, um eine Lieblingsfeindin der AfD anzugreifen, die Amadeu-Antonio-Stiftung und ihre Vorsitzende Anetta Kahane. In einer Elternbroschüre der Stiftung werden Tipps zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit im Rahmen der frühkindlichen Pädagogik gegeben, für die AfD und ihr Umfeld ein Anlass für eine weitere Öffentlichkeitskampagne. Ehrhorn nimmt das im Bundestag auf: „Wer denkt sich so etwas aus? Für so etwas kommen natürlich nur die Besten der Besten infrage. Wir holen uns ja immer die Besten. Messerfachkräfte holen wir uns aus Nordafrika. Aber wenn es um das Aushorchen von Kindern geht, kommt nur eine einzige Person infrage: Anetta Kahane, selbst lange Zeit Stasispitzel, bekannt unter dem Namen IM Victoria, und heute – richtig! – Vorstandsvorsitzende der roten Amadeu-Antonio Stiftung. Aber Sie haben recht: Wenn man eine Sekretärin für Agitation und Propaganda des FDJ-Führungskaders in der Regierungsspitze hat, dann kommt es darauf vielleicht auch nicht mehr an.“ (Ebd.) Es sei nur daran erinnert, dass die AfD gerade in zahlreichen Bundesländern ein Denunziationsportal gegen Lehrerinnen und Lehrer freigeschaltet hat, mit dem sie Schülerinnen und Schüler zum Spitzeln auffordert.

Beim Thema „70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ darf der Abgeordnete Jürgen Braun noch einmal an die Kulturfront und sieht die Menschenrechte im „Zangengriff“ von „linksgrüner Hypermoral“ und „radikalen Moslems“, die er beide als „Menschenfeinde“ bezeichnet (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 71. Sitzung, S. 8274)

Falsche Tatsachenbehauptungen gehören zum Geschäftsmodell der AfD im Bundestag. In der Brexit-Debatte behauptete der AfD-MdB Martin Hebner, das Austrittsabkommen der EU mit Großbritannien sei „natürlich nicht öffentlich“ (Ebd., S. 8192), um das von der AfD verwendete Bild der abgeschotteten politischen Eliten zu bedienen. In einer Zwischenfrage wies Alexander Graf Lambsdorff (FDP) darauf hin, dass das Abkommen im Internet öffentlich zugänglich sei, wo es in wenigen Sekunden aufgerufen werden kann.

In der Debatte zu den Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft wies Nicole Gohlke von der LINKEN dem AfD-Redner Frömming die Verwendung eine ganzen Reihe falscher Angaben im AfD-Antrag zum Thema nach, die sich vor allem auf viel zu hohe Angaben beim Ausländeranteil an den Studierenden bezogen (vgl. hier ab Min. 3: https://dbtg.tv/fvid/7307802).

In der Debatte zum AfD-Gesetzentwurf „Strafschärfung bei Rückfall“ preist der AfD-Redner Peterka Österreich und die dort geltenden schärferen Regeln als Vorbild an. Der nachfolgende CDU-Redner Ingmar Jung weist mit Fakten jedoch genau dieses Modell Österreich zurück: „Jetzt haben wir in diesem Gesetzentwurf als Paradebeispiel das schneidige Österreich; in Österreich gibt es diese Schärfungsvorschrift. Da stellen wir uns doch die Frage: Warum können wir Deutschen das nicht auch? Tatsächlich, in Österreich gibt es die Vorschrift, dass der Richter in bestimmten Fällen – bei Rückfalltätern – den Strafrahmen, also die Höchststrafe, um die Hälfte erhöhen kann. Aber wenn wir Österreich als Paradebeispiel des starken Rechtsstaates und der harten Strafe sehen, dann müssen wir ja auch mal schauen, welche Höchststrafen im österreichischen StGB festgelegt sind. Ich habe ein paar Beispiele mitgebracht: Totschlag: in Österreich 10 Jahre, in Deutschland 15. Körperverletzung: in Österreich 1 Jahr, in Deutschland 5 Jahre. Körperverletzung mit Todesfolge: in Österreich 10 Jahre, in Deutschland 15 Jahre. Menschenhandel mit Gewaltanwendung: in Österreich 5 Jahre, in Deutschland 10 Jahre. Diebstahl: in Österreich 6 Monate, in Deutschland 5 Jahre. Nötigung: in Österreich 1 Jahr, in Deutschland 3 Jahre. Betrug: in Österreich 6 Monate, in Deutschland 5 Jahre. Raub: in Österreich 10 Jahre, in Deutschland 15 Jahre. – Fällt Ihnen irgendetwas auf, meine Damen und Herren?“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 72. Sitzung, S. 8503)

Zuletzt noch zur offenen sozialpolitischen und verteilungspolitischen Flanke der AfD. Während sich die Partei sonst immer gerne als Anwalt der Familien darstellt, stimmt sie natürlich gegen den LINKEN-Vorschlag zur „Einführung eines Kinderweihnachtsgeldes“, von dem die oberen 25 Prozent der Einkommensskale ausgenommen wären aber auch Kinder von Geflüchteten profitieren würden. Die AfD-Redner Albrecht Glaser und Martin Sichert stellen sich – völlig klassenbewusst – an die Seite dieser 25 Prozent Gutverdiener, denn für Glaser sind sie es, die „diesen Staat in hohem Maße finanzieren“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 71. Sitzung, S. 8238) und für Sichert stellt der Antrag gleich eine Umverteilung „von arbeitender Bevölkerung an jene, die nicht arbeiten dar.“ (Ebd., S. 8245) Durchschnitts- oder Geringverdiener_innen liegen nach Ansicht der AfD also den ‚Leistungsträgern‘ auf der Tasche, denn der Antrag „kommt die fleißigen Familien teuer zu stehen.“ (Ebd.) Verachtung für ärmere Menschen und natürlich Hetze gegen Geflüchtete, denn gleich danach heißt es: „Auf der anderen Seite: Eine frisch eingereiste Asylbewerberfamilie mit 23 Kindern, vier Müttern und einem Vater, die bekommt 2 413,50 Euro extra durch Sie.“ (Ebd.)

Wo die AfD klassenpolitisch steht, macht sie auch mit ihre Forderung nach sofortiger Abschaffung des Soli deutlich, einer Steuer, die vor allem von den Beziehern und Bezieherinnen höherer Einkommen getragen wird. Fabio De Masi von der LINKEN verdeutlicht diesen Punkt sehr anschaulich und macht deutlich, warum AfD und FDP hier Seit an Seit stehen: https://dbtg.tv/fvid/7307643

Alle Debatten können hier nachgelesen werden:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19071.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19072.pdf


Dr. Gerd Wiegel ist Referent der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag.